Ivry-sur-Seine – 16.10.2026: Vier Tage nach den tödlichen Schüssen in einem Shisha-Lokal ist eine 32-jährige Frau in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen sie wird wegen Mordes und versuchten Mordes in organisierter Bande sowie wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Tat in der Nacht zum 12. Oktober in Ivry-sur-Seine im Département Val-de-Marne.
Bei dem Angriff kamen zwei Menschen ums Leben, eine weitere Person wurde verletzt. Nach den bislang veröffentlichten Angaben fielen in den frühen Morgenstunden Schüsse in dem Lokal. Die Pariser Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein; mit den Ermittlungen ist die Pariser Kriminalpolizei befasst. Ausführliche Angaben zur Identität der Getöteten und zum Zustand der verletzten Person lagen zunächst nicht vor.
Die Verdächtige wurde einem Ermittlungsrichter vorgeführt und anschließend in Untersuchungshaft genommen. Damit ist noch keine Entscheidung über ihre Schuld verbunden. Im französischen Strafverfahren markiert die Einleitung einer richterlichen Untersuchung vielmehr den Beginn einer vertieften Prüfung, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Beteiligung vorliegen. Die Frau gilt weiterhin als unschuldig.
Zu klären ist vor allem, welche Rolle sie bei der Tat gespielt haben könnte. Franceinfo berichtet unter Berufung auf Angaben aus dem Verfahren, die Ermittler verdächtigten sie, als Auftragsmörderin gehandelt zu haben. Ob sich dieser Verdacht bestätigt, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Öffentlich belastbare Angaben zu einem möglichen Auftraggeber oder Motiv gibt es bislang nicht.
Auch die Formulierung "in organisierter Bande" beschreibt zunächst die rechtliche Stoßrichtung des Verfahrens. Sie deutet darauf hin, dass die Ermittlungsbehörden von einer geplanten Tat und einem abgestimmten Vorgehen mehrerer Personen ausgehen. Eine solche Einstufung erweitert in Frankreich die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, ersetzt aber weder den Nachweis einer individuellen Tatbeteiligung noch eine spätere gerichtliche Entscheidung.
Untersuchungshaft kann angeordnet werden, um Absprachen zwischen Beschuldigten zu verhindern, Beweise und Zeugen zu schützen oder einer möglichen Flucht vorzubeugen. Sie ist keine vorweggenommene Strafe. Über ihre Fortdauer entscheiden die zuständigen Justizbehörden nach den gesetzlichen Vorgaben; die Beschuldigte hat Anspruch auf anwaltliche Verteidigung.
Für die Ermittler geht es nun um die Rekonstruktion des Tatablaufs. Dazu gehören mögliche Kontakte zwischen Beteiligten, die Auswertung von Spuren und digitalen Daten sowie die Frage nach Herkunft und Verbleib der verwendeten Waffe oder Waffen. Die Staatsanwaltschaft hat bislang weder ein Motiv genannt noch abschließend erklärt, wie viele Personen an Vorbereitung und Ausführung beteiligt gewesen sein könnten.
Quellen
- Franceinfo
- Le Parisien
- Pariser Staatsanwaltschaft
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).