Montpellier – 30.09.2026: Im Prozess gegen Robert Ménard hat die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht Montpellier eine Geldstrafe von 7.500 Euro gefordert. Dem Bürgermeister von Béziers wird vorgeworfen, am 7. Juli 2023 rechtswidrig eine Eheschließung verweigert zu haben. Eine Freiheitsstrafe oder den Ausschluss von öffentlichen Ämtern beantragte die Anklage nicht. Das Urteil soll am 1. Dezember 2026 verkündet werden.
Betroffen waren die französische Staatsbürgerin Eva M. und Mustapha B., ein Algerier ohne regulären Aufenthaltsstatus. Gegen ihn bestand eine behördliche Verpflichtung, Frankreich zu verlassen. Ménard hatte die Trauung wegen des Verdachts auf eine Scheinehe infrage gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte, um die Eheschließung aufzuschieben. Dennoch weigerte sich der Bürgermeister, das Paar zu trauen.
Staatsanwalt Thierry Lescouarc'h erklärte in der Verhandlung, ein Bürgermeister müsse als Standesbeamter die geltenden Vorschriften anwenden. Er dürfe eine Eheschließung nicht aus eigener Entscheidung verhindern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Die Freiheit zu heiraten gehöre zur persönlichen Freiheit und werde von der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 geschützt. Nach Auffassung der Anklage verstieß Ménards Weigerung daher gegen seine Amtspflichten.
Die geforderte Geldstrafe bleibt deutlich unter dem gesetzlichen Höchstmaß. Dieses kann bei dem verhandelten Vorwurf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und 75.000 Euro Geldstrafe betragen. Auch ein zeitweiliger Verlust der Amtsfähigkeit wäre bei einer anderen rechtlichen Bewertung denkbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine solche Sanktion jedoch nicht und erhob gegen Ménard keinen zusätzlichen Diskriminierungsvorwurf.
Die Verteidigung beantragte einen Freispruch. Ménard bekräftigte vor Gericht seine Auffassung, die Rechtslage müsse geändert werden. Ein Standesbeamter gerate aus seiner Sicht in einen Widerspruch, wenn der Staat von einem Menschen die Ausreise verlange, ihm zugleich aber eine Heirat in Frankreich ermögliche. Als Zeugen unterstützten der Senator Stéphane Demilly, der frühere Innenminister Bruno Retailleau und der Bürgermeister von Cannes, David Lisnard, diese Argumentation.
Rechtlich sind Aufenthaltsstatus und Eheschließung jedoch getrennte Fragen. Eine bestehende Ausreisepflicht hebt das Recht auf Heirat nicht automatisch auf. Behörden können eine Trauung prüfen lassen, wenn konkrete Hinweise auf eine Scheinehe vorliegen. Die abschließende Entscheidung darüber liegt aber nicht allein beim Bürgermeister. Dieser Unterschied bildet den Kern des Verfahrens in Montpellier.
Mustapha B. wurde wenige Tage nach der verweigerten Trauung nach Algerien abgeschoben. Das Paar heiratete dort im Sommer 2026. Da Eva M. mit ihren Kindern in Frankreich lebt, führen beide weiterhin eine Ehe auf Distanz. Ihre Anwältin verwies im Prozess auf die Folgen der inzwischen dreijährigen Trennung.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- AFP via Boursorama
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).