Paris – 19.10.2026: Zwei französische Abgeordnete wollen den Verkauf bestimmter Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren verbieten. Yannick Neuder von den Republikanern und Sandrine Runel von den Sozialisten haben dazu einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das am 13. Oktober in der Nationalversammlung registrierte Vorhaben wurde an den Sozialausschuss überwiesen. Es handelt sich um eine parlamentarische Initiative, nicht um geltendes Recht.
Erfasst wären Getränke, die nach europäischem Kennzeichnungsrecht als koffeinreich gelten und deshalb einen Warnhinweis für Kinder und Schwangere tragen müssen. Maßgeblich ist ein Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm pro Liter. Händler müssten das Alter der Käufer kontrollieren, der Verkauf über Automaten wäre vollständig untersagt. Damit soll eine Kontrolllücke bei automatisierten Verkaufsstellen geschlossen werden.
Neuder und Runel stützen ihren Entwurf auf einen Bericht des Sozialausschusses vom 7. Oktober. Darin verweisen sie auf das starke Wachstum des Marktes: Der Umsatz mit Energydrinks in Frankreich sei von 184 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 781 Millionen Euro im Jahr 2025 gestiegen. Nach den im Entwurf angeführten Daten konsumieren 3,3 Prozent der Mittel- und 3,5 Prozent der Oberstufenschüler solche Getränke täglich.
Die Verfasser unterscheiden Energydrinks ausdrücklich von Sportgetränken. Als mögliche Folgen eines hohen Konsums nennen sie Schlafstörungen, Herzklopfen und Kopfschmerzen. Eine übliche Dose enthalte ungefähr jene Koffeinmenge, die bei einem zehnjährigen Kind mit 30 Kilogramm Körpergewicht bereits die als unbedenklich angesehene Tagesgrenze erreichen könne. Für gesunde Erwachsene gelten höhere Orientierungswerte.
Weitere Bestimmungen richten sich gegen alkoholhaltige Fertigmischgetränke, die häufig süß schmecken und wie Limonaden aufgemacht sind. Eine 25-Zentiliter-Dose mit 22 Volumenprozent Alkohol könne mehr als vier Standardportionen enthalten. Zugleich könne Koffein das Gefühl der Trunkenheit abschwächen und so riskanten Konsum begünstigen.
Für alkoholische Getränke mit mehr als 17,9 Volumenprozent soll ein Gesundheitswarnhinweis vorgeschrieben werden. Die bislang zulässige Alkoholwerbung im Internet soll enger begrenzt werden. Beim Verkauf von Alkohol an Minderjährige sieht der Text eine Anhebung des Strafrahmens von 7.500 auf 25.000 Euro vor. Präfekten sollen außerdem Testkäufe mit Minderjährigen veranlassen dürfen, um Verstöße gerichtsfest nachzuweisen.
Die Initiative will überdies die Sondersteuer auf alkoholische Fertigmischungen ausweiten. Sie soll künftig grundsätzlich für betroffene Produkte ab 12 Volumenprozent gelten, sofern diese nicht gesetzlich ausgenommen sind. Nach dem Entwurf würde die Steueränderung am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss der Text jedoch das parlamentarische Verfahren durchlaufen; dabei können die Abgeordneten seine Bestimmungen noch ändern oder ablehnen.
Quellen
- Franceinfo
- Nationalversammlung: Gesetzentwurf Nr. 3323
- Nationalversammlung: Informationsbericht Nr. 3273
- LCP – Assemblée nationale
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).