Marseille – 28.08.2026: Der französische Abgeordnete Sébastien Delogu von der linksoppositionellen Partei La France insoumise ist am Donnerstag, dem 27. August, kurz vor 23 Uhr aus dem Polizeigewahrsam in Marseille entlassen worden. Er verließ das Polizeipräsidium in Begleitung seines Anwalts. Die Staatsanwaltschaft hatte die Maßnahme im Rahmen einer Untersuchung wegen des Verdachts der Beleidigung von Amtsträgern bestätigt. Ob und wie das Verfahren fortgeführt wird, war zunächst nicht bekannt.
Auslöser war eine Auseinandersetzung am Montag, dem 24. August, in Delogus Wohngebäude im zweiten Arrondissement von Marseille. Drei Polizisten in Zivil waren dort wegen eines mutmaßlichen Diebstahls im Einsatz und wollten nach Angaben französischer Medien einen Verdächtigen festnehmen. Dabei gerieten sie mit dem Abgeordneten aneinander. Über den genauen Ablauf liegen widersprüchliche Darstellungen vor.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erstatteten die drei Beamten Anzeige gegen Delogu wegen Beleidigung. Der Parlamentarier wandte sich seinerseits am Dienstag an die Staatsanwaltschaft. Er erhob den Vorwurf möglicher vorsätzlicher Gewalt durch einen Mann, der sich als Polizist vorgestellt habe. Die Ermittlungsbehörden müssen damit Anschuldigungen beider Seiten prüfen. Bislang ist keine der Darstellungen gerichtlich bestätigt.
Delogu war am Donnerstag zu einer Anhörung im Polizeipräsidium erschienen. Nach Berichten französischer Medien ging er zunächst von einer freiwilligen Vernehmung aus, wurde anschließend jedoch in Gewahrsam genommen. Der französische Polizeigewahrsam ermöglicht es den Ermittlern, eine verdächtige Person für einen begrenzten Zeitraum festzuhalten und zu befragen. Die Maßnahme ist weder eine Anklage noch eine Feststellung der Schuld. Auch ihre Aufhebung beendet die Untersuchung nicht.
Sébastien Delogu sitzt seit 2022 für einen Wahlkreis im Département Bouches-du-Rhône in der französischen Nationalversammlung. Der Politiker von La France insoumise ist in Marseille öffentlich stark präsent. Weil der Vorfall einen Abgeordneten und mehrere Polizisten betrifft, hat er über die Stadt hinaus politische Aufmerksamkeit ausgelöst. Für die strafrechtliche Beurteilung ist Delogus Bekanntheit jedoch ohne Belang.
Die Staatsanwaltschaft kann nun Zeugenaussagen und vorhandene Bildaufnahmen auswerten sowie die Angaben der Beteiligten miteinander abgleichen. Zu klären ist unter anderem, wie die Begegnung im Gebäude begann, welche Worte fielen und ob es zu körperlicher Gewalt kam. Erst auf dieser Grundlage kann die Justiz über eine Einstellung des Verfahrens oder weitere Schritte entscheiden. Für Delogu und die beteiligten Beamten gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- LCP – Assemblée nationale
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).