Wirtschaft

Acetamiprid entzweit Frankreichs Präsidentschaftsbewerber

Eine neue Ausnahmeregelung für das Insektizid Acetamiprid prägt die agrarpolitische Debatte vor der Präsidentschaftswahl 2027. Es geht um Wettbewerbsfähigkeit, Artenvielfalt und die Grenzen des Pflanzenschutzes.

Paris – 03.09.2026: Die mögliche Rückkehr von Acetamiprid auf französische Felder wird zum Konfliktthema vor der Präsidentschaftswahl 2027. Franceinfo und die Sendung "Complément d'enquête" haben führende erklärte und wahrscheinliche Bewerber nach ihrer Haltung zu dem Insektizid gefragt. Die Antworten berühren einen Grundkonflikt der Agrarpolitik: Wie weit darf der Staat Umweltauflagen lockern, um heimische Produzenten vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen?

Acetamiprid gehört zur Gruppe der Neonicotinoide. Frankreich hatte Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen dieser Gruppe zum 1. September 2018 grundsätzlich verboten. In der Europäischen Union ist Acetamiprid jedoch weiterhin zugelassen. Landwirtschaftsverbände kritisieren deshalb ungleiche Bedingungen: Französische Betriebe müssten auf den Wirkstoff verzichten, während eingeführte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten unter anderen Vorgaben produziert werden könnten. Umweltorganisationen warnen dagegen vor Risiken für Bestäuber und Artenvielfalt.

Der am 18. August 2026 verkündete gesetzliche Rahmen ermöglicht eine eng begrenzte Ausnahme. Auf Antrag des Landwirtschaftsministers kann die französische Agentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit Anses Produkte mit Acetamiprid genehmigen. Eine solche Erlaubnis gilt zunächst für ein Jahr und darf höchstens zweimal verlängert werden. Voraussetzung sind ein besonderer Bedarf und das Fehlen ausreichend wirksamer Alternativen.

Die Entscheidung fällt damit nicht unmittelbar im Parlament. Die Anses muss für jeden Antrag prüfen, ob die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Vorgesehen ist außerdem eine jährliche öffentliche Bilanz für Regierung und Parlament. Sie soll die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen der Ausnahmen sowie den Stand der Forschung zu Ersatzverfahren erfassen.

Die Neuregelung folgt auf den Streit über das sogenannte Duplomb-Gesetz. Der Verfassungsrat hatte dessen Bestimmungen zur Wiedereinführung von Acetamiprid im August 2025 beanstandet, weil die geplante Ausnahme zu weit gefasst war. Die neue Fassung setzt daher auf Einzelfallprüfungen, zeitliche Grenzen und Berichtspflichten. Kritiker betrachten sie dennoch als Aufweichung des französischen Verbots.

Für die Präsidentschaftsbewerber ist die Frage politisch heikel. Befürworter einer Ausnahme verweisen auf besonders betroffene Kulturen und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in Europa. Gegner setzen auf das Vorsorgeprinzip, weniger chemischen Pflanzenschutz und die Entwicklung alternativer Verfahren. Da das Feld der Kandidaten noch nicht endgültig feststeht, bildet die Befragung einen vorläufigen Stand der Positionen ab.

Auch die europäische Neubewertung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben der Europäischen Kommission untersucht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit den Wirkstoff erneut; Ergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet. Zuvor könnte bereits die erste Entscheidung der Anses zeigen, wie eng Frankreich die neue Ausnahme tatsächlich auslegt.

Quellen

  • Franceinfo und Complément d'enquête
  • Légifrance
  • Vertretung der Europäischen Kommission in Frankreich
  • LCP – Assemblée nationale

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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