Politik & Gesellschaft

Agrarnotgesetz: Rübenbauer wirbt vor Parlamentsvotum für Acetamiprid

Kurz vor der Abstimmung in der Nationalversammlung verteidigt der Rübenanbauer Bruno Cardot eine zeitlich begrenzte Ausnahme für Acetamiprid. Der parlamentarische Kompromiss sieht strenge Voraussetzungen und wissenschaftliche Bewertungen vor.

Paris – 20.07.2026: Wenige Stunden vor der für 21.30 Uhr angesetzten Abstimmung in der Nationalversammlung über das Agrarnotgesetz hat der Rübenanbauer Bruno Cardot aus dem Département Aisne für eine befristete und streng geregelte Rückkehr von Acetamiprid geworben. Cardot bezeichnete die Auseinandersetzung als wissenschaftliche Debatte und verwies auf den Schutz der Zuckerrübenproduktion vor Schädlingen.

Im Mittelpunkt steht ein Kompromisstext, auf den sich die gemischte parlamentarische Kommission aus Abgeordneten und Senatoren am 16.07.2026 geeinigt hat. Die Nationalversammlung berät diesen Text am Montagabend; der Senat soll am 21.07.2026 folgen. Bis zu diesen Schlussabstimmungen ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen.

Die Regelung betrifft zwei Wirkstoffe: Acetamiprid und Flupyradifurone. Acetamiprid ist in Frankreich seit 2020 für den landwirtschaftlichen Einsatz verboten. Cardot sprach sich neben einer Ausnahme für Acetamiprid auch für den Einsatz von Flupyradifurone aus. Beide Stoffe stehen im Zentrum eines Konflikts zwischen dem Anliegen, Ernteausfälle zu vermeiden, und Risiken für Umwelt und Gesundheit zu begrenzen.

Nach den parlamentarischen Unterlagen soll Flupyradifurone bei Zuckerrübensaatgut zunächst für ein Jahr zugelassen werden können; die Ausnahme wäre höchstens zweimal verlängerbar. Voraussetzung wären unter anderem eine Bewertung durch die nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz Anses sowie das Ausbleiben erheblicher Risiken für die menschliche Gesundheit und schwerer, nicht umkehrbarer Umweltschäden.

Für Acetamiprid und Flupyradifurone sieht der Kompromiss zudem eine gesonderte Ausnahme für eine außergewöhnliche technische Notlage vor. Diese soll nicht verlängert werden können und auf maximal ein Jahr begrenzt sein. Vorgesehen ist außerdem, dass bei einer Anwendung die besten verfügbaren Verfahren genutzt werden, um Abdrift zu verringern oder zu verhindern.

Befürworter argumentieren, französische Rübenbetriebe benötigten wirksame Mittel gegen Schaderreger und dürften im europäischen Wettbewerb nicht dauerhaft benachteiligt werden. Der Senatsbericht nennt insbesondere die Gefahr von Vergilbungskrankheiten, die durch Schädlinge übertragen werden und in einzelnen Jahren die Erträge erheblich beeinträchtigen können. Cardots Stellungnahme steht damit für die Forderung nach einer gezielten Lösung für die Branche.

Gegner der erneuten Ausnahmen verweisen auf den Schutz von Bestäubern, Ökosystemen und Verbrauchern. Die Vorgeschichte erhöht den rechtlichen Druck: Der Verfassungsrat hatte am 07.08.2025 frühere Bestimmungen zur Wiederzulassung vergleichbarer Wirkstoffe beanstandet, weil deren Schutzvorkehrungen nicht ausreichten. Die heutigen Beratungen entscheiden daher zunächst über einen Kompromiss, nicht über eine bereits geltende Rückkehr der Mittel.

Quellen

  • Senat: Gesetzgebungsdossier zum Agrarnotgesetz
  • Nationalversammlung: Gesetzgebungsdossier und Bericht der gemischten Kommission
  • Ministerium für Landwirtschaft: Presseunterlagen zum Agrarnotgesetz
  • Franceinfo: Interview mit Bruno Cardot

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels