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Algeriens Präsident fordert Todesstrafe für Brandstifter

Nach tödlichen Waldbränden will Präsident Abdelmadjid Tebboune Hinrichtungen wegen vorsätzlicher Brandstiftung wieder ermöglichen. Algerien vollstreckt Todesurteile seit 1993 nicht mehr.

Algier – 31.08.2026: Nach den tödlichen Waldbränden im Norden und Osten Algeriens will Präsident Abdelmadjid Tebboune die Todesstrafe gegen verurteilte Brandstifter wieder vollstrecken lassen. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Algérie Presse Service wies er den Justizminister an, eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs vorzubereiten. Der Entwurf soll bis zum 15. September vorliegen.

Tebboune erteilte den Auftrag am Sonntag bei einer Sitzung mit hochrangigen zivilen und militärischen Vertretern. Die Regierung soll den Entwurf zunächst beraten und anschließend dem Parlament vorlegen. Nach dem Willen des Präsidenten könnten Menschen, die rechtskräftig wegen vorsätzlich gelegter Brände verurteilt wurden, nach Ausschöpfung ihrer Rechtsmittel hingerichtet werden. Ob das Parlament die Vorgabe unverändert in geltendes Recht überführt, ist bislang offen.

Die Ankündigung wäre ein tiefer Einschnitt in die algerische Strafrechtspraxis. Zwar ist die Todesstrafe weiterhin gesetzlich vorgesehen, sie wurde jedoch seit 1993 nicht mehr vollstreckt. Algerien hält damit seit mehr als drei Jahrzehnten ein faktisches Moratorium ein. Tebboune verlangt nun keine bloße Verschärfung des Strafrahmens, sondern ausdrücklich die Wiederaufnahme von Hinrichtungen für eine bestimmte Gruppe von Verurteilten.

Der Vorstoß folgt auf schwere Brände in mehreren Provinzen des Landes. Nach den bislang veröffentlichten offiziellen Angaben kamen mindestens zwölf Menschen ums Leben. Besonders betroffen waren Gebiete bei Bejaia, Jijel und Tizi Ouzou im Norden und Nordosten Algeriens. Gesundheitsminister Mohamed Seddik Ait Messaoudene sprach am Freitag von einer sehr schweren Bilanz. Die Behörden untersuchen weiterhin, wie die einzelnen Feuer entstanden und welchen Anteil vorsätzliche Brandstiftung hatte.

Die politische Anordnung nimmt den Ergebnissen dieser Ermittlungen nicht automatisch vorweg. Für eine Verurteilung müssten die Strafverfolgungsbehörden in jedem einzelnen Fall nachweisen, dass ein Feuer absichtlich gelegt wurde. Auch bei einer Änderung des Gesetzes blieben gerichtliche Verfahren und Rechtsmittel erforderlich. Die angekündigte Frist bis Mitte September betrifft zunächst nur die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage.

Waldbrände haben Algerien in den vergangenen Jahren wiederholt schwer getroffen. Besonders gefährdet sind während heißer und trockener Sommer die bewaldeten Küsten- und Bergregionen im Norden. Neben menschlichem Fehlverhalten können dort Trockenheit, Hitze und Wind die Ausbreitung von Feuern beschleunigen. Ob die jüngsten Brände überwiegend auf Straftaten oder andere Ursachen zurückgehen, ist noch nicht abschließend geklärt. Gesichert sind bislang die zwölf Todesopfer und Tebbournes Auftrag, das Strafgesetzbuch bis zum 15. September ändern zu lassen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Algérie Presse Service
  • L'Orient-Le Jour / Agence France-Presse
  • Swissinfo / Keystone-SDA

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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