Politik & Gesellschaft

Anne Hidalgo weist Vorwurf unterlassener Hilfe zurück

Nach Beschwerden Pariser Familien wegen mutmaßlicher Gewalt in der Nachmittagsbetreuung verteidigt sich die frühere Bürgermeisterin Anne Hidalgo. Ob Ermittlungen aufgenommen werden, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Paris – 09.09.2026: Anne Hidalgo weist den Vorwurf zurück, Kindern in Gefahr nicht geholfen zu haben. Die frühere Bürgermeisterin von Paris erklärte am Mittwoch, sämtliche bekannten Tatsachen sprächen gegen diese Anschuldigung. Anlass sind Beschwerden mehrerer Familien, deren Kinder nach ihren Angaben während der kommunalen Nachmittagsbetreuung an verschiedenen Schulen der Hauptstadt Gewalt und sexualisierte Übergriffe erlebt haben sollen.

Die Beschwerden richten sich gegen Hidalgo, die Stadt Paris, den amtierenden Bürgermeister Emmanuel Grégoire sowie weitere frühere oder gegenwärtige Verantwortliche. Familien und ihre Anwälte wollen klären lassen, was die zuständigen Stellen über mögliche Missstände wussten, wann entsprechende Hinweise eingingen und wie darauf reagiert wurde. Im Raum stehen unter anderem die Vorwürfe der Gefährdung anderer und der unterlassenen Hilfeleistung.

Hidalgo ist weder angeklagt noch verurteilt. Eine Strafanzeige ermöglicht zunächst eine Prüfung durch die Justiz. Ob daraus förmliche Ermittlungen hervorgehen und gegen wen sie sich gegebenenfalls richten, entscheidet die Pariser Staatsanwaltschaft. Die frühere Bürgermeisterin bestreitet insbesondere, bei einer für Kinder erkennbaren Gefahr untätig geblieben zu sein.

Der französische Straftatbestand der unterlassenen Hilfe setzt voraus, dass jemand einer gefährdeten Person wirksam hätte helfen oder Hilfe hätte herbeirufen können, ohne sich selbst oder Dritte ernsthaft zu gefährden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfte in diesem Fall vor allem von den zeitlichen Abläufen, dem Inhalt interner Meldungen und den Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung abhängen. Dabei muss auch geklärt werden, welche Informationen die politische Führung tatsächlich erreichten.

Die Auseinandersetzung fällt in den Beginn des neuen Schuljahres. Nach Zahlen, welche die Stadt im Juni veröffentlichte, waren seit Jahresbeginn 132 Beschäftigte der Nachmittagsbetreuung suspendiert worden. Bei 52 von ihnen ging es um Verdachtsfälle sexualisierter oder sexistischer Gewalt. Suspendierungen dienen zunächst dem Schutz der betreuten Kinder und der Prüfung erhobener Vorwürfe; sie sind keine strafrechtliche Feststellung von Schuld.

Für die betroffenen Familien geht es neben einer möglichen juristischen Aufarbeitung um das Vertrauen in die Betreuung ihrer Kinder nach dem Unterricht. Die bekannt gewordenen Fälle haben den Druck auf die Stadt erhöht, Hinweise von Schulen, Eltern und Beschäftigten schneller zwischen den zuständigen Diensten weiterzugeben und konsequent zu prüfen. Paris hatte bereits schärfere Kontrollen bei Einstellung, Schulung und Begleitung des Betreuungspersonals angekündigt.

Hidalgo hatte eine für den 8. September vorgesehene Anhörung vor einer Informations- und Evaluierungsmission der Stadt Paris wegen einer Terminkollision abgesagt. Die kommunale Mission kann Verantwortliche befragen, besitzt jedoch keine Zwangsbefugnisse. Nach Angaben mehrerer Medien sollen Hidalgo, Grégoire und der frühere Bildungsdezernent Patrick Bloche außerdem vom französischen Senat zu den Vorgängen angehört werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Agence France-Presse
  • Justice.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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