Paris – 06.08.2026: Drohungen der korsischen Untergrundgruppe FLNC-UC beschäftigen die französische Antiterrorjustiz. Die nationale Antiterrorstaatsanwaltschaft PNAT hat ein Ermittlungsverfahren eröffnet, nachdem die Gruppe Menschen ins Visier genommen haben soll, die sie als Fremde bezeichnet. Nach den bekannt gewordenen Angaben richtet sich die Botschaft ausdrücklich auch gegen französische Staatsbürger ohne korsische Herkunft.
Die Ermittler müssen nun klären, wer den Text verfasst und verbreitet hat und ob weitere Personen daran beteiligt waren. Zu prüfen ist außerdem, welche Straftatbestände die Äußerungen erfüllen und ob eine konkrete Gefahr besteht. Über Beschuldigte, Durchsuchungen oder Festnahmen wurde zunächst nichts bekannt. Die Eröffnung eines Verfahrens bedeutet keine Feststellung individueller Schuld.
Auf Korsika erhält die Wortwahl besonderes Gewicht. Auf der Mittelmeerinsel leben alteingesessene Familien und Zugezogene unterschiedlicher Herkunft zusammen. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder einer zugeschriebenen fehlenden Zugehörigkeit bedroht, greift damit weit über den politischen Streit um Autonomie, Sprache und Eigentumsverhältnisse hinaus in den Alltag ein. Dass das PNAT den Vorgang übernommen hat, erklärt sich aus dem möglichen Zusammenhang mit einer Organisation, die dem bewaffneten korsischen Nationalismus zugerechnet wird.
Die Abkürzung FLNC steht für Front de libération nationale corse. Die mit dem Zusatz UC bezeichnete Strömung war in der Vergangenheit Teil des militanten Untergrunds. Im Jahr 2014 hatte sie angekündigt, einen Prozess der Entmilitarisierung und des schrittweisen Ausstiegs aus der Illegalität einzuleiten. Seither wurden jedoch wiederholt Erklärungen von Gruppen mit dem Kürzel FLNC bekannt, in denen politische Forderungen mit Drohungen oder der Ankündigung neuer Gewalt verbunden waren.
Nach den bislang vorliegenden Informationen richtet sich die Untersuchung gegen die Gruppierung beziehungsweise gegen unbekannte Verantwortliche hinter dem Schreiben. Daraus folgt kein pauschaler Verdacht gegen die korsische Nationalbewegung. Legale Parteien, Vereinigungen und Mandatsträger sind von dem Verfahren nicht automatisch betroffen. Die Unterscheidung ist juristisch wesentlich: Forderungen nach größerer Autonomie oder dem Schutz der korsischen Sprache gehören zur politischen Auseinandersetzung; Einschüchterung und Gewaltandrohungen können dagegen strafrechtlich verfolgt werden.
Das in Paris ansässige PNAT bearbeitet Verfahren, in denen ein terroristischer Hintergrund geprüft wird. Es kann Ermittlungen über regionale Zuständigkeitsgrenzen hinweg bündeln und spezialisierte Polizeieinheiten einschalten. Welche Delikte im vorliegenden Fall untersucht werden und welcher Dienst die Ermittlungen führt, wurde zunächst nicht öffentlich mitgeteilt.
Im Zentrum des Verfahrens steht damit vorerst das Schreiben selbst: seine Urheberschaft, seine Verbreitungswege und die Frage, ob den Drohungen konkrete Vorbereitungen folgten. Gesichert ist bislang nur, dass die Antiterrorstaatsanwaltschaft die Botschaft der FLNC-UC zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gemacht hat.
Quellen
- Franceinfo
- TF1 Info
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).