Politik & Gesellschaft

Anwälte beklagen schwere Mängel im Gewahrsam von Bobigny

Ein Bericht der Anwaltskammer Seine-Saint-Denis dokumentiert fehlende Matratzen, Kälte und Hygienemängel bei 17 Minderjährigen im Gewahrsamsbereich des Justizgerichts Bobigny.

Bobigny – 21.10.2026: Vier von der Anwaltskammer Seine-Saint-Denis beauftragte Anwälte haben am Mittwoch schwere Mängel bei der Unterbringung Minderjähriger im Gewahrsamsbereich des Justizgerichts Bobigny dokumentiert. Ihr noch am selben Tag veröffentlichter Bericht schildert, unter welchen Bedingungen 17 Jugendliche dort die Nacht verbringen mussten. Sie waren im Zusammenhang mit den Schülerprotesten und den Ausschreitungen vom 17. Oktober festgenommen worden.

Die Delegation besuchte die Räume nach eigenen Angaben zwischen 6.20 Uhr und 7.35 Uhr. Die Anwälte sprachen mit Minderjährigen, Bediensteten und Vorgesetzten und hielten ihre Beobachtungen für jede Zelle einzeln fest. Mehrere Jugendliche hätten auf dem Boden oder auf Sitzbänken schlafen müssen, die zu kurz gewesen seien, um sich auszustrecken. Keiner der Minderjährigen habe eine Matratze erhalten. Vielfach hätten lediglich Rettungsdecken zur Verfügung gestanden.

Auch die hygienischen Verhältnisse beanstanden die Verfasser. In mehreren Zellen habe bereits vor deren Belegung Müll gelegen; zudem seien Flaschen mit Urin entdeckt worden. Jugendliche berichteten demnach von Kälte, wiederholt unterbrochenem Schlaf und fehlenden Hygieneartikeln. Bei mindestens drei Minderjährigen beobachteten die Besucher Zittern. Zwei Mädchen hätten keine für ihre Bedürfnisse geeigneten Menstruationsartikel erhalten.

Bedienstete hätten der Delegation erklärt, dass für den gesamten Bereich lediglich zehn Matratzen verfügbar seien. Am 20. Oktober waren dem Bericht zufolge insgesamt 86 Menschen dort untergebracht. Diese Zahl beschreibt die allgemeine Belegung und ist nicht mit der Gruppe der 17 Minderjährigen gleichzusetzen, deren Situation die Anwälte während ihres morgendlichen Besuchs untersuchten.

Die Staatsanwaltschaft Bobigny teilte laut französischen Medien mit, am Mittwoch 20 Minderjährige einem Richter vorgeführt zu haben. Darunter befanden sich 14 Jugendliche, gegen die gemeinsam wegen der mutmaßlichen Plünderung einer Snipes-Filiale in Saint-Denis am Sonntag ermittelt wird. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. Zu den individuellen Vorwürfen machte die Behörde keine näheren Angaben.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollten die Jugendlichen gemeinsam mit ihren gesetzlichen Vertretern und Anwälten zunächst einem Richter und anschließend einem Jugendrichter vorgestellt werden. Vorgesehen seien erzieherische Maßnahmen; die Minderjährigen sollten im Laufe des Tages wieder freikommen.

Der Bericht berührt grundlegende Schutzpflichten beim Freiheitsentzug Minderjähriger. Dazu gehören angemessene Schlafmöglichkeiten, Hygiene, Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die Benachrichtigung der Familien. Wegen der zahlreichen Festnahmen im Umfeld der Schülerproteste hatte die Anwaltskammer bereits eine kostenlose Beratungsstelle für Schüler und Eltern am Justizgericht Bobigny eingerichtet. Die ehrenamtlich besetzte Sprechstunde nahm am 21. Oktober ihre Arbeit auf.

Quellen

  • Franceinfo: Bericht über die Unterbringung Minderjähriger in Bobigny vom 21. Oktober 2026
  • Barreau de Seine-Saint-Denis: Besuchsbericht zum Gewahrsamsbereich Bobigny vom 21. Oktober 2026
  • Le Parisien: Angaben der Staatsanwaltschaft Bobigny und Bericht über die Festnahmen
  • Barreau de Seine-Saint-Denis: Beratungsangebot für Schüler und Eltern

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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