Paris – 07.09.2026: Wenn Kinder von Gewalt berichten, beginnt für Familien oft ein langer Weg durch Polizei, Justiz und Verwaltung. Die Pariser Anwältin Rebecca Royer hat den Umgang mit solchen Aussagen am Montag scharf kritisiert. Im Morgenprogramm von Franceinfo sagte sie, die Justiz glaube Kindern zu selten. Sie bezog sich auf Verfahren zu mutmaßlicher Gewalt in der schulischen und außerschulischen Betreuung.
Royer ist Partnerin der Kanzlei Kopp und Royer Avocates und vertritt nach eigenen Angaben Familien in Kinderschutzverfahren. Sie fordert, Minderjährige bei nachvollziehbaren Hinweisen rascher abzusichern, während die zuständigen Behörden die Vorwürfe unabhängig und sorgfältig prüfen. Eine vorläufige Schutzmaßnahme sei nicht mit einer strafrechtlichen Feststellung gleichzusetzen. Für Beschuldigte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die Debatte fällt mit dem ersten Schultag nach den Sommerferien zusammen. Auch der Senat befasst sich mit Gewalt in außerschulischen Betreuungsangeboten. Die Kommission für Kultur, Bildung, Kommunikation und Sport hat dazu eine Informationsmission eingerichtet, die Prävention und den institutionellen Umgang mit Verdachtsfällen untersuchen soll. Bei der Anhörung am Montag kommen zunächst Verantwortliche aus Justiz und Polizei zu Wort.
Geladen sind unter anderem die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau und ihr Stellvertreter Laurent Guy. Auf der Liste stehen zudem Yves Badorc, Staatsanwalt in Nanterre, und Marie-Suzanne Le Quéau, Generalstaatsanwältin am Pariser Berufungsgericht. Am späten Vormittag sollen Vincent Kozierow von der Pariser Brigade zum Schutz Minderjähriger und Denis Collas von der Polizeipräfektur angehört werden.
Im Kern geht es um den Umgang mit Schilderungen, die anfangs häufig schwer zu belegen sind. Royer verlangt spezialisierte Ermittler, besser ausgebildete Sachverständige und einheitlichere Verfahren. Zudem plädiert sie für eine besondere gerichtliche Schutzanordnung für Kinder, angelehnt an bestehende Instrumente bei häuslicher Gewalt. Damit könnten Gerichte vorläufig reagieren, ohne das Ergebnis strafrechtlicher Ermittlungen vorwegzunehmen.
Kinderschutz und rechtsstaatliche Prüfung müssen dabei gleichermaßen gewährleistet bleiben. Die Aussage eines Kindes kann einen wichtigen Ermittlungsansatz liefern, ersetzt aber weder die Aufklärung durch Polizei und Staatsanwaltschaft noch eine gerichtliche Entscheidung. Gerade bei jungen Betroffenen kommt es auf behutsame, fachlich geschulte Befragungen an. Wiederholte Vernehmungen können zusätzliche Belastungen verursachen und zugleich die spätere Bewertung einer Aussage erschweren.
Der Senat will seine Beratungen am 9. September 2026 mit einer Gesprächsrunde kommunaler Vertreter fortsetzen. Die Informationsmission untersucht, wie Präventionsregeln, Meldewege und Kontrollen in der Kinderbetreuung verbessert werden können. Ergebnisse der Anhörungen oder politische Beschlüsse lagen am Montag noch nicht vor.
Quellen
- Franceinfo: Interview mit Rebecca Royer
- Französischer Senat: Informationsmission zu Gewalt in der außerschulischen Betreuung
- Französische Nationalversammlung: Anhörung von Rebecca Royer zum Kinderschutz
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).