Paris – 12.08.2026: Eine Anzeige gegen Unbekannt rückt mögliche Beschäftigungsverhältnisse bei der Pariser Verkehrsgesellschaft RATP in den Fokus der Justiz. Die Vereinigung AC !! Anti-Corruption teilte mit, sie vermute ein System von Scheinbeschäftigungen, von dem gewählte Vertreter aus Paris und der Region Ile-de-France profitiert haben könnten. Nach den bislang bekannten Angaben handelt es sich um Vorwürfe, nicht um festgestellte Tatsachen.
Die Organisation geht demnach der Frage nach, ob einzelne Mandatsträger bei der RATP bezahlt worden sein könnten, ohne die dafür erwartete Arbeit tatsächlich oder im vereinbarten Umfang zu leisten. Sollte sich ein solcher Verdacht erhärten, stünde der mögliche Missbrauch öffentlicher Mittel im Raum. Die Anzeige richtet sich ausdrücklich gegen Unbekannt und benennt damit zunächst keine Person als Beschuldigten.
Auslöser der neuen Initiative ist eine bereits zuvor erstattete Anzeige der Vereinigung im Zusammenhang mit Bally Bagayoko. Der Bürgermeister von Saint-Denis und Politiker von La France insoumise war nach Angaben von AC !! Anti-Corruption wegen des Verdachts auf Veruntreuung öffentlicher Gelder und einer Scheinbeschäftigung angezeigt worden. Auch dort gilt: Eine Anzeige ist kein Beweis für strafbares Verhalten und ersetzt keine gerichtliche Feststellung.
Der Fall berührt einen besonders sensiblen Bereich im Alltag des Großraums Paris. Die RATP beschäftigt zehntausende Menschen und betreibt einen großen Teil des Metro-, Bus- und Tramnetzes. Beschäftigungen bei einem öffentlichen Verkehrsunternehmen unterliegen arbeitsrechtlichen Regeln; politische Mandate können zugleich gesetzlich geregelte Freistellungen und Abwesenheiten mit sich bringen. Gerade deshalb wäre im Einzelfall zu klären, welche Aufgaben vereinbart waren und wie sie dokumentiert wurden.
AC !! Anti-Corruption verlangt mit ihrer Anzeige eine Prüfung durch die zuständigen Justizbehörden. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, war am 12. August zunächst nicht öffentlich bekannt. In einem möglichen Verfahren müssten Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Ermittler Unterlagen, Arbeitszeiten, Freistellungsregelungen sowie Aussagen von Verantwortlichen auswerten. Erst diese Prüfung könnte klären, ob die Vorwürfe einen strafrechtlich relevanten Kern haben.
Für Bally Bagayoko und mögliche weitere Betroffene gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Die neue Anzeige erweitert den Blick über einen einzelnen Namen hinaus: Sie zielt auf mögliche Strukturen bei einem Unternehmen, dessen Finanzierung und Leistungen für Millionen Fahrgäste von öffentlichem Interesse sind. Zugleich bleibt offen, ob sich die Vermutung der Vereinigung durch belastbare Belege stützen lässt.
Die RATP und die betroffenen Mandatsträger erhalten damit vorerst keine festgestellte Schuldzuweisung, sondern Anlass zu einer juristischen Prüfung. Der nächste formelle Schritt liegt bei der Staatsanwaltschaft, die über die Behandlung der Anzeige entscheidet. Bis dahin ist jede Aussage über ein angebliches System von Scheinbeschäftigungen als Verdacht zu behandeln.
Quellen
- Franceinfo
- Legifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).