Politik & Gesellschaft

Ary Chalus zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt

Ein Pariser Strafgericht hat den Präsidenten der Region Guadeloupe wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel verurteilt. Ary Chalus will Berufung einlegen und bleibt vorerst im Amt.

Paris – 30.09.2026: Das Pariser Strafgericht hat Ary Chalus, den Präsidenten der Region Guadeloupe, wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, 100.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Das Urteil erging vor der 32. Strafkammer des Tribunal judiciaire de Paris. Chalus, ehemaliger Abgeordneter und früherer Bürgermeister von Baie-Mahault, ließ sich bei der Verkündung anwaltlich vertreten.

Die Richter ordneten keine sofortige Vollstreckung der Unwählbarkeitsstrafe an. Chalus verliert sein regionales Mandat damit nicht unmittelbar durch das erstinstanzliche Urteil. Der Regionalpräsident kündigte noch am Mittwoch an, Berufung einzulegen und sein Amt weiter auszuüben. Solange das Berufungsverfahren läuft, ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Das Verfahren betraf die Verwendung öffentlicher Mittel zwischen Juni 2012 und Juli 2017. Chalus war in diesem Zeitraum zugleich Abgeordneter der Nationalversammlung und Bürgermeister von Baie-Mahault. Gegenstand der Ermittlungen waren unter anderem Ausgaben aus der damaligen Pauschale für Mandatskosten sowie Erstattungen, die nach Auffassung der Justiz nicht gerechtfertigt waren.

Laut den im Prozess erhobenen Vorwürfen sollen Mittel aus der Abgeordnetenpauschale für persönliche Zwecke verwendet worden sein. Außerdem ging es um Rechnungen, die von der Gemeinde Baie-Mahault erstattet worden sein sollen, obwohl sie bereits aus der Pauschale beglichen worden waren. Die Nationalversammlung bezifferte ihren Schaden im Verfahren auf rund 208.000 Euro; die Gemeinde forderte nach früheren Angaben mehr als 47.000 Euro.

Chalus bestritt die strafrechtliche Bewertung. Seine Verteidigung verwies auf Fehler, unklare damalige Regeln und organisatorische Mängel in der Gemeindeverwaltung. Sie führte außerdem Rückzahlungen an. Im Juni hatte die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft drei Jahre Haft auf Bewährung, 100.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahre Unwählbarkeit mit sofortiger Vollstreckung beantragt. Das Gericht blieb bei der Haftstrafe unter diesem Antrag und verzichtete darauf, die Unwählbarkeit sofort wirksam werden zu lassen.

Ein weiterer Teil der Anklage betraf Beschäftigungs- und Reisekosten im Umfeld des damaligen Abgeordneten. Chalus' Tochter wurde im selben Verfahren zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, 20.000 Euro Geldstrafe und drei Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Das Verfahren gegen seine Lebensgefährtin war aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden.

Für Chalus ist es nicht das einzige laufende Justizverfahren. Im Mai 2025 verurteilte ihn das Berufungsgericht von Basse-Terre in einem anderen Komplex wegen Untreue und Überschreitung der zulässigen Wahlkampfausgaben zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zwei Jahren Unwählbarkeit. Dagegen läuft ein Kassationsverfahren. Auch das neue Pariser Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen

  • Franceinfo La Première
  • France-Antilles
  • RCI Guadeloupe
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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