Wirtschaft

August 2026: Höhere Sparzinsen, Schulbeihilfe und strengere Regeln für Werbeanrufe

Zum 1. August steigen die Zinsen für Livret A und LDDS auf 1,7 Prozent. Später im Monat folgen die Auszahlung der Schulbeihilfe und strengere Vorgaben für Telefonwerbung.

Paris – 31.07.2026: Der August bringt in Frankreich mehrere Änderungen für Haushalte und Unternehmen. Am 1. August steigt der Zinssatz des staatlich regulierten Sparbuchs Livret A von 1,5 auf 1,7 Prozent. Auch das Livret de développement durable et solidaire, kurz LDDS, wird künftig mit 1,7 Prozent verzinst. Beim einkommensabhängigen Livret d'épargne populaire (LEP) bleibt es bei 2,5 Prozent. Die Konditionen gelten für die zweite Jahreshälfte.

Das Wirtschaftsministerium folgt mit der Anhebung beim Livret A einer Empfehlung der Banque de France. In die Berechnung gehen die durchschnittliche Inflation ohne Tabak während der vergangenen zwölf Monate und die kurzfristigen Geldmarktzinsen im Euroraum ein. Das Guthaben bleibt jederzeit verfügbar; die Erträge sind von Einkommensteuer und Sozialabgaben befreit. Die Einlagen dienen unter anderem der Finanzierung von Sozialwohnungen, kommunalen Vorhaben, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Investitionen in die Energiewende.

Im August wird außerdem die Allocation de rentrée scolaire für das Schuljahr 2026 ausgezahlt. Familien auf dem französischen Festland sowie in Guyana, Guadeloupe und Martinique sollen die Schulbeihilfe am 18. August erhalten. Auf Mayotte und La Réunion ist die Auszahlung bereits für den 4. August vorgesehen. Anspruch haben unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen Familien mit Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren, die eine Schule besuchen, studieren oder eine Ausbildung absolvieren.

Für Kinder von sechs bis 15 Jahren überweist die Familienkasse Caf das Geld grundsätzlich automatisch, sofern die Unterlagen vollständig sind. Bei Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte den Schul-, Studien- oder Ausbildungsstatus im Caf-Konto bestätigen. Wird ein noch nicht sechsjähriges Kind in die erste Klasse eingeschult, ist eine Schulbescheinigung erforderlich. Je nach Alter des Kindes beträgt die Hilfe 426,87 Euro, 450,41 Euro oder 466,02 Euro.

Am 11. August werden zudem die Regeln für Telefonwerbung verschärft. Gewerbliche Anrufe bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sind dann grundsätzlich nur noch erlaubt, wenn zuvor eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde. Ausgenommen bleiben Anrufe, die der Erfüllung eines bestehenden Vertrags dienen. Unternehmen müssen eine wirksame Zustimmung nachweisen können. Verträge, die infolge eines rechtswidrigen Werbeanrufs geschlossen werden, sind nach dem Verbrauchergesetz unwirksam.

Für zugelassene Kfz-Fachbetriebe endet am 1. August zudem eine Übergangsfrist bei der digitalen Bearbeitung von Zulassungsvorgängen. Unternehmen mit direktem Zugang zum französischen Fahrzeugsystem SIV müssen ihre Unterlagen in einem gesicherten digitalen Archiv speichern und eine angepasste Zulassungsvereinbarung unterzeichnen. Die Dokumente sind fünf Jahre lang aufzubewahren und müssen für behördliche Fernprüfungen zugänglich sein. Betriebe, die diese Anforderungen nach Fristablauf nicht erfüllen, verlieren ihre Zulassung automatisch.

Quellen

  • Ministerium für Wirtschaft, Finanzen sowie industrielle und digitale Souveränität
  • Caisse d'Allocations Familiales
  • Légifrance: Verbrauchergesetzbuch
  • Légifrance: Verordnung zum Fahrzeugsystem SIV

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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