Vougy – 28.09.2026: Auf der Autobahn A40 in Haute-Savoie hat die Gendarmerie einen Autofahrer mit 312 Stundenkilometern gemessen. Die Kontrolle erfolgte nach Angaben der Behörde in der Nacht vom 26. auf den 27. September nahe Vougy, unweit von Bonneville im Arve-Tal.
Auf dem betroffenen Abschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Nach Abzug der vorgeschriebenen technischen Messtoleranz wurden für das weitere Verfahren 300 Stundenkilometer angesetzt. Der Fahrer war damit nach dem amtlich verwertbaren Wert 170 Stundenkilometer schneller unterwegs als erlaubt. Bei der zunächst gemessenen Geschwindigkeit legte der Wagen in jeder Sekunde fast 87 Meter zurück.
Die Beamten behielten den Führerschein unmittelbar ein. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, in behördliche Verwahrung gebracht und abgeschleppt. Nach Berichten französischer Medien musste der Fahrer außerdem eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro hinterlegen. Eine solche Zahlung kann von Personen ohne gesicherten Wohnsitz in Frankreich verlangt werden, damit ein späteres Verfahren nicht durch die Ausreise erschwert wird.
Zur Identität des Mannes machte die Gendarmerie zunächst keine näheren Angaben. Sie bezeichnete ihn lediglich als ausländischen Staatsangehörigen. Medien berichteten, es handele sich um einen Schweizer, der einen Porsche gefahren habe. Diese Einzelheiten gingen aus der ersten behördlichen Mitteilung jedoch nicht hervor. Amtlich bestätigt wurden vor allem der Messwert sowie die vorläufigen Maßnahmen gegen den Fahrer.
Der Mann muss sich nach Angaben der Gendarmerie vor der Justiz verantworten. Wann und vor welchem Gericht über den Fall verhandelt werden soll, war am Montagabend noch nicht bekannt. Auch der genaue Tatvorwurf wurde zunächst nicht veröffentlicht. Bei besonders schweren Geschwindigkeitsverstößen kommen in Frankreich neben einer Geldstrafe und einem Fahrverbot weitere Sanktionen in Betracht. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann ein Gericht auch die Einziehung des benutzten Fahrzeugs anordnen.
Mehrere französische Medien bezeichneten die Messung als möglichen nationalen Rekord bei einer Radarkontrolle auf einer öffentlichen Straße. Eine zentrale amtliche Rekordliste für solche Verstöße ist allerdings nicht bekannt. Die Gendarmerie stellte deshalb weniger einen möglichen Spitzenwert als die Gefahr der Fahrt heraus. Schon geringe Verzögerungen oder unerwartete Hindernisse können bei diesem Tempo schwerste Folgen haben; auch nachts wird die A40 von Lastwagen, Berufspendlern und Reisenden genutzt.
Mit der Kontrolle am Straßenrand ist der Vorgang nicht abgeschlossen. Das Messprotokoll, die Personalien des Fahrers und die Beschlagnahme des Wagens werden nun Bestandteil der Ermittlungsakte. Für das Verfahren gilt eine amtlich verwertbare Geschwindigkeit von 300 Stundenkilometern.
Quellen
- Franceinfo
- Gendarmerie de la Haute-Savoie
- TF1 Info
- Ouest-France
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).