Politik & Gesellschaft

Beleidigung per Dienstmail: Gericht bestätigt fristlose Kündigung

Auch eine als privat verstandene Nachricht kann arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn sie über ein berufliches E-Mail-Postfach verschickt wird. Frankreichs Kassationshof bestätigte die fristlose Kündigung einer Beschäftigten wegen beleidigender Äußerungen über Vorgesetzte.

Auch eine als privat verstandene Nachricht kann arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn sie über ein berufliches E-Mail-Postfach verschickt wird. Frankreichs Kassationshof bestätigte die fristlose Kündigung einer Beschäftigten wegen beleidigender Äußerungen über Vorgesetzte.

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