Politik & Gesellschaft

Belgisches Gericht verschiebt Anhörung zu Mohamed Bakkali

Das Strafvollstreckungsgericht in Brüssel vertagt die Anhörung über eine mögliche bedingte Freilassung von Mohamed Bakkali. Zuvor hatten Betroffene der Anschläge vom 13. November 2015 beantragt, gehört zu werden.

Brüssel – 23.09.2026: Die belgische Justiz hat die Anhörung über eine mögliche bedingte Freilassung von Mohamed Bakkali verschoben. Der Termin sollte am 29. September vor dem Strafvollstreckungsgericht in Brüssel stattfinden. Nach Angaben der Justiz waren zuvor Anträge von Betroffenen der Anschläge vom 13. November 2015 eingegangen. Sie sollen Gelegenheit erhalten, sich vor einer Entscheidung zu äußern. Wann die Anhörung nachgeholt wird, war zunächst nicht bekannt.

Bakkali war in Frankreich wegen seiner Beteiligung an den Anschlägen von Paris und Saint-Denis zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht schrieb ihm eine logistische Rolle bei der Vorbereitung der Taten zu. Bei den Anschlägen auf das Stade de France, Pariser Straßencafés und den Konzertsaal Bataclan wurden 130 Menschen getötet und Hunderte verletzt.

Darüber hinaus wurde Bakkali wegen seiner Verbindungen zu dem vereitelten Anschlag auf einen Thalys-Zug im August 2015 verurteilt. Die französische Justiz führte die verhängten Strafen zur gesetzlichen Höchststrafe von 30 Jahren zusammen. Nach Abschluss des französischen Verfahrens wurde der belgisch-marokkanische Verurteilte zur weiteren Strafvollstreckung nach Belgien zurückgebracht.

Dort gelten andere vollstreckungsrechtliche Bestimmungen als in Frankreich. Das zuständige Gericht kann deshalb prüfen, ob Bakkali für eine elektronische Überwachung oder eine bedingte Entlassung infrage kommt. Eine Freilassung ist damit weder beschlossen noch unmittelbar angeordnet. Zunächst muss das Gericht den Antrag und die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen.

Die Aussicht auf ein solches Verfahren hat unter Überlebenden, Hinterbliebenen und Opfervertretern erhebliche Unruhe ausgelöst. Viele von ihnen hatten den monatelangen Prozess in Frankreich verfolgt und erwarten, auch über spätere Entscheidungen im Strafvollzug informiert zu werden. Die Vertagung verändert weder die französischen Urteile noch Bakkalis derzeitigen Haftstatus. Sie betrifft allein das belgische Vollstreckungsverfahren.

Belgiens Justizministerin Annelies Verlinden erklärte am 22. September, das Strafvollstreckungsgericht entscheide unabhängig und erhalte keine Weisungen von der Regierung oder der Gefängnisverwaltung. Die öffentliche Empörung über eine mögliche Entlassung ersetzt daher nicht die rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Für die Betroffenen verlängert die Verschiebung die Ungewissheit. Zugleich erhalten sie die Möglichkeit, ihre Sicht gegenüber dem Gericht darzulegen. Bei seiner späteren Entscheidung wird es die gesetzlichen Bedingungen, die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sowie die Eingaben der Beteiligten berücksichtigen. Bis zu einem gerichtlichen Beschluss bleibt Bakkali in Haft.

Quellen

  • Franceinfo
  • TV5MONDE Informations
  • Le Parisien
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).