Aktuell · 07.07.2026 15:26
Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Marine Le Pen im EU-Assistentenfall
Die Pariser Cour d'appel hat den Schuldspruch gegen Marine Le Pen in der Affäre um EU-finanzierte Assistenten bestätigt und einzelne Strafpunkte angepasst. Die Verteidigung prüft einen Gang vor den Kassationshof; politisch rückt die Frage…
Paris – 07.07.2026: Die Berufungskammer des Pariser Gerichts hat den Schuldspruch gegen Marine Le Pen in der Affäre um mutmaßlich zu Unrecht über das Europäische Parlament bezahlte Assistenten bestätigt und zugleich einzelne Strafbestandteile neu justiert. Nach Gerichtsangaben blieb die Schuldfrage bestehen, während Teile der Strafe – darunter Anteile zur Bewährung und die Dauer der Unwählbarkeit – gegenüber der ersten Instanz reduziert wurden. Die ehemalige Vorsitzende des Rassemblement National (RN) war bereits erstinstanzlich verurteilt worden, weil Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten in Brüssel geführt worden sein sollen, während sie überwiegend Parteiaufgaben in Frankreich erledigten.
Le Pens Anwalt zeigte sich nach der Verkündung „teilweise zufrieden“ und verwies darauf, dass die schriftliche Begründung intensiv geprüft werde, bevor über einen möglichen Schritt vor die Cour de cassation entschieden werde. Die Verteidigung hält insbesondere den Umfang der parlamentarischen Tätigkeit der betroffenen Kräfte sowie Zuständigkeitsfragen zwischen französischer Justiz und EU-Institutionen weiterhin für strittig. Aus dem Umfeld der Partei hieß es, man wolle keine überhasteten Schlüsse ziehen und zunächst die genauen Komponenten der Entscheidung auswerten.
Politisch richtet sich der Blick auf die Auswirkungen für die Präsidentschaftswahl 2027. Eine gerichtliche Unwählbarkeit könnte – je nach exakter Dauer und Anrechnung von Bewährungsanteilen – die Handlungsspielräume Le Pens begrenzen. Beobachter verweisen darauf, dass formelle Fristen und etwaige kassatorische Rechtsmittel den Eintritt einzelner Sanktionen noch verzögern können. Zugleich stellen sich strategische Fragen für den RN: Parteichef Jordan Bardella hat sich in den vergangenen Monaten als prägende Figur profiliert, ohne Le Pens Führungsanspruch offen infrage zu stellen. Wie die Partei die personelle Aufstellung für 2027 justiert, hängt auch davon ab, ob die Rechtsmittelinstanzen den nun bestätigten Schuldspruch in Kernpunkten bestehen lassen.
Der Fall der EU-Assistenten beschäftigt Politik und Justiz seit Jahren. Europäische Stellen hatten Rückforderungen angekündigt, nachdem interne Prüfungen darauf hindeuteten, dass Abrechnungen für Tätigkeiten erfolgt seien, die nicht der Arbeit im Europäischen Parlament zuzurechnen waren. Mehrere frühere Funktionäre des Front National, darunter Vertraute aus Le Pens Umfeld, waren in das Verfahren einbezogen. In der öffentlichen Debatte geht es seither nicht nur um strafrechtliche Fragen, sondern auch um die Abgrenzung zwischen Parteiarbeit und parlamentarischer Mandatsausübung – ein Thema, das wiederholt zu Konflikten zwischen nationalem Recht, Parlamentsregeln und politischer Praxis geführt hat.
Für den weiteren Ablauf ist maßgeblich, wann die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt wird und ob die Verteidigung innerhalb der vorgesehenen Frist den Kassationshof anruft. Ein solcher Schritt würde nicht die Tatsachen neu prüfen, sondern die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts bewerten. Bis dahin bleiben die parteiinternen Szenarien offen. Der RN kündigte an, seine Wahlstrategie an die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die organisatorische Arbeit für kommende Wahltermine fortzuführen.
Quellen
- Franceinfo
- Euronews
- Le Monde
- TF1/TF1Info
- Public Sénat