Aktuell · 07.07.2026 14:06
Berufungsurteil im Assistentenverfahren: Cour d’appel präzisiert Sanktionen gegen Marine Le Pen
Die Pariser Berufungsrichter haben am 7. Juli 2026 im Verfahren um mutmaßlichen Missbrauch von EU‑Mitteln entschieden. Das Urteil definiert Strafen und mögliche politische Auflagen – mit unmittelbaren Folgen für Le Pens Spielraum vor 2027.
Paris – 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am Dienstag, dem 7. Juli 2026, im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen, den Rassemblement National (RN) und frühere Verantwortliche des Front national entschieden. Gegenstand ist der Vorwurf, EU‑Mittel für Parlamentsassistenten zweckwidrig verwendet zu haben. Im Kern geht es um Mitarbeitende, die aus Budgets des Europäischen Parlaments bezahlt wurden, nach Auffassung der Ermittler jedoch überwiegend Parteiaufgaben wahrgenommen haben sollen.
Nach Angaben aus Verfahrenskreisen bestätigte die Kammer Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche und passte zugleich den Sanktionsrahmen an. Das Gericht hielt die Beweislage in mehreren Punkten für ausreichend, um eine strafrechtliche Verantwortlichkeit festzustellen, und legte Nebenfolgen fest, die über reine Geldstrafen hinausreichen können. Dazu zählen berufs‑ und mandatsbezogene Auflagen, die – je nach genauer Ausgestaltung – den politischen Handlungsspielraum unmittelbar berühren.
Im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht die Frage einer möglichen Inéligibilité, also einer zeitweisen Wahlsperre. Entscheidend ist die Länge und Modalität einer solchen Maßnahme. Eine längere Sperre könnte Le Pens Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 faktisch verhindern oder nur unter Auflagen ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld einschneidende Sanktionen gefordert, während die Verteidigung politische Motive zurückwies und auf die Besonderheiten parlamentarischer Assistenzverträge verwies.
Juristisch drehte sich die Berufung um drei Komplexe: die Abgrenzung zwischen parteipolitischer Tätigkeit und Mandatsarbeit, die Zulässigkeit innerparteilicher Anweisungen gegenüber EU‑Assistenten sowie die Frage, inwieweit organisatorische Strukturen einer Partei strafrechtliche Verantwortung begründen. Die Richter betonten in der Urteilsbegründung laut Prozessbeobachtern, dass EU‑Mittel ausschließlich der Unterstützung der parlamentarischen Arbeit dienen dürfen und interne Parteizwecke davon strikt zu trennen sind.
Politisch hat das Urteil unmittelbare Folgewirkungen. Im RN richtet sich der Blick auf die Führungsriege um Jordan Bardella, der im Fall restriktiver Auflagen stärker in den Vordergrund rücken dürfte. Für die Parteiorganisation stellt sich die Aufgabe, Wahlkampf‑ und Parlamentsarbeit noch strikter zu entflechten, um künftige Risiken zu minimieren. Zugleich erhöht die Entscheidung den Druck auf andere Akteure, Compliance‑Strukturen bei der Verwendung von EU‑Geldern nachzuweisen.
Rechtlich ist der Fall mit der Berufung nicht zwingend abgeschlossen. Den Beteiligten steht der Weg zur Kassation vor dem Cour de cassation offen, der allerdings nur Rechtsfragen prüft. Ein solcher Schritt könnte Fristen verlängern und die endgültige Rechtskraft der Sanktionen hinauszögern. Für Wählerinnen und Wähler bleibt damit vorerst zweierlei maßgeblich: die konkret verhängten Auflagen – einschließlich etwaiger Bewährungsmodalitäten – und die Frage, wer den RN in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl im April 2027 repräsentiert.
Quellen
- Associated Press
- Le Monde
- Euronews
- TF1 Info
- Le Parisien