Paris – 15.09.2026: Die Antragskommission des Gerichtshofs der Republik hat die Beschwerde der Mutter eines unter dem Namen Rosa bekannten Mädchens gegen Justizminister Gérald Darmanin eingestellt. Das teilte Rémy Heitz, Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof, am Montag, dem 14. September, mit. Die Kommission hatte ihre endgültige Entscheidung bereits am 8. September getroffen. Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht vorgesehen.
Die Mutter hatte sich am 29. Juni an den Gerichtshof der Republik gewandt. Das Sondergericht ist für mutmaßliche Straftaten französischer Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung zuständig. Die Frau warf Darmanin vor, das Leben anderer bewusst gefährdet und einem Menschen in Gefahr nicht geholfen zu haben. Hintergrund waren mutmaßliche Versäumnisse bei der Bearbeitung einer früheren Anzeige wegen sexualisierter Gewalt gegen ihre Tochter.
Nach Auffassung der Kommission sind die Voraussetzungen beider Straftatbestände nicht erfüllt. Für den Vorwurf der bewussten Gefährdung fehle eine konkret anwendbare gesetzliche Schutz- oder Sorgfaltspflicht, gegen die Darmanin persönlich verstoßen haben könnte. Auch eine unterlassene Hilfeleistung sei nicht erkennbar: Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Minister von einer unmittelbaren und schweren Gefahr für das Kind gewusst habe.
Rosa ist ein zum Schutz des Mädchens verwendeter Name. Ihre Mutter hatte im August 2025 Anzeige gegen Jérôme Barella erstattet. Der Mann steht im Zusammenhang mit dem Tod der elfjährigen Lyhanna im Département Gers im Zentrum eines gesonderten Strafverfahrens. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen zu den von Rosa erhobenen Vorwürfen dauern an.
Eine gemeinsame Inspektionsmission von Justiz, Gendarmerie und Bildungswesen untersuchte im Juni Verzögerungen und Mängel in den vorausgegangenen Verfahren. Dem veröffentlichten Bericht zufolge wurde die Anzeige vom 18. August 2025 zunächst im Département Haute-Garonne aufgenommen und im Herbst an die zuständige Staatsanwaltschaft in Auch weitergeleitet. Erst im Januar 2026 erhielt die Gendarmerie im Gers die Akte zur weiteren Bearbeitung.
Die Entscheidung des Gerichtshofs betrifft ausschließlich eine mögliche persönliche strafrechtliche Verantwortung Darmanins. Sie enthält keine Bewertung der Vorwürfe des Kindes und klärt auch nicht, ob einzelne Ermittlungs- oder Justizstellen ihre Pflichten verletzt haben. Die Untersuchung der Anzeige wurde nach Medienberichten inzwischen einer spezialisierten, in Agen tätigen Einheit der Kriminalpolizei Bordeaux übertragen.
Der Anwalt der Mutter, Pierre Debuisson, kritisierte die Begründung als zu knapp und bedauerte, dass keine vertiefte Prüfung vorgenommen worden sei. Die Antragskommission kam hingegen zu dem Ergebnis, dass die vorgetragenen Tatsachen nicht genügten, um ein Verfahren gegen Darmanin einzuleiten.
Quellen
- Libération mit Angaben der AFP und des Generalstaatsanwalts am Kassationsgerichtshof
- Französisches Bildungsministerium: Bericht der gemeinsamen Inspektionsmission
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).