Frankreich – 16.08.2026: Frankreichs Bergregionen ziehen immer mehr Urlauber an, die der sommerlichen Hitze und den überfüllten Küstenorten entgehen wollen. Ein am Sonntag ausgestrahlter Beitrag von Franceinfo beschreibt das Biwakieren als zunehmend beliebte Urlaubsform. Die Übernachtung unter freiem Himmel oder in einem kleinen Zelt kann eine mehrtägige Wandertour deutlich verbilligen. Ohne gründliche Vorbereitung ist sie jedoch weder sicher noch legal.
Der finanzielle Reiz liegt vor allem in der wiederverwendbaren Ausrüstung. Zelt, Schlafsack, Isomatte und Kocher werden einmal angeschafft und lassen sich auf vielen Touren nutzen. Kosten entstehen weiterhin für Anreise, Verpflegung, Parkplätze, Berghütten oder reservierungspflichtige Stellflächen. Wer auf eine feste Unterkunft verzichtet, muss zudem selbst für Wetterschutz, Wasservorräte, Orientierung und die Entsorgung des Mülls sorgen. Auch das Gewicht der Ausrüstung setzt der Sparsamkeit Grenzen.
Rechtlich ist Biwakieren nicht mit wildem Campen gleichzusetzen. Nach den Vorgaben der französischen Nationalparks umfasst es eine einzige Nacht in einer einfachen, kompakten Unterkunft, die am Abend auf- und am Morgen wieder abgebaut wird. Große Zelte, Campingmöbel, mehrere Nächte am selben Ort und Übernachtungen in Fahrzeugen fallen nicht unter diese Definition.
In den Kernzonen der Nationalparks gelten jeweils eigene Bestimmungen. In den Nationalparks Écrins und Mercantour ist ein Biwak grundsätzlich zwischen 19 und 9 Uhr möglich, vielerorts aber erst in einer Entfernung von mindestens einer Stunde Fußweg zur nächsten Straße oder Parkgrenze. Im Nationalpark Vanoise darf im Sommer nur in der Nähe bestimmter bewirtschafteter Schutzhütten und nach vorheriger Reservierung übernachtet werden.
Noch enger sind die Grenzen in besonders empfindlichen Gebieten. Im Nationalpark Pyrenäen gelten räumliche und zeitliche Beschränkungen. Im Naturreservat Néouvielle sind Übernachtungen lediglich auf ausgewiesenen Flächen bei den Seen Orédon und Aubert zulässig. In den Kernzonen der Nationalparks Calanques und Port-Cros ist Biwakieren vollständig untersagt. Auch Kommunen, Naturreservate und regionale Naturparks können eigene Verbote erlassen.
Die Auflagen schützen Tiere, Pflanzen und Gewässer. Offenes Feuer ist in Nationalparks verboten. Lebensmittelreste, Verpackungen und biologisch abbaubare Abfälle müssen wieder mitgenommen werden; Waschmittel und Shampoo dürfen nicht in Bäche oder Bergseen gelangen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Reisende sollten deshalb vor jeder Tour den genauen Standort, die erlaubten Uhrzeiten und mögliche Reservierungspflichten bei der zuständigen Parkverwaltung prüfen. Die preiswerte Nacht am Berg beginnt mit leichter Ausrüstung, aber ebenso mit der Kenntnis der örtlichen Regeln.
Quellen
- Franceinfo
- Parcs nationaux de France
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).