Rund 1,1 Milliarden Euro an offenen Strafgeldern sollen nach dem Willen der Finanzverwaltung entschlossener beigetrieben werden. Im Fokus stehen insbesondere Forderungen aus Verkehrsdelikten und dem Konsum von Drogen. Hinter der Summe steht ein bekanntes Problem: Ein erheblicher Teil der pauschalen Geldstrafen wird nicht fristgerecht beglichen, während die nachgelagerte Vollstreckung bislang nur begrenzt erfolgreich ist.
Politisch geht es dabei nicht allein um Einnahmen. Eine wirksam vollstreckte Sanktion soll die Glaubwürdigkeit der Regeln im Straßenverkehr und im öffentlichen Raum sichern. Zugleich berührt das Thema die Leistungsfähigkeit der Verwaltung: Je länger Forderungen offenbleiben, desto schwieriger und aufwendiger wird ihr Einzug. Die angekündigte Linie richtet sich deshalb ebenso an die Behörden wie an die Betroffenen.
Parallel sollen Autobahnraststätten zu Orten werden, an denen Opfer familiärer oder sexueller Gewalt unauffällig Hilfe finden können. Hinweise in Frauentoiletten, geschultes Personal und Informationen im Autobahnradio sollen den Zugang zu Unterstützung erleichtern, ohne eine akute Gefährdung zu erhöhen. Das Projekt verschiebt den Blick auf Infrastruktur: Raststätten sind nicht nur Durchgangsorte, sondern können in Ausnahmesituationen ein diskreter erster Kontaktpunkt zum Hilfesystem sein.