Die Nationalversammlung hat die geplante Einführung eines besonderen Urlaubs für Beschäftigte, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, am Freitag abgelehnt. Der Artikel war Teil des Gesetzesentwurfs für eine umfassendere Bekämpfung sexueller und sexistischer Gewalt gegen Frauen und Kinder. Der Urlaub sollte Betroffenen Zeit für medizinische, juristische, administrative oder soziale Schritte verschaffen.
Die Abstimmung verlief chaotischer als der vorherige Beratungsverlauf erwarten ließ. Am Nachmittag war zunächst über eine Annahme der Regelung berichtet worden; nach einer erneuten Abstimmung setzte sich dann die Ablehnung durch. Nach Angaben des Parlamentskanals LCP gaben die Stimmen des Rassemblement national den Ausschlag. Die Regierung verlangte daraufhin eine neue Beratung, die für Dienstag vorgesehen ist.
Der Vorgang verschiebt die Entscheidung über eine konkrete arbeitsrechtliche Hilfe für Betroffene, ohne den gesamten Gesetzentwurf zu erledigen. Dessen Schlussabstimmung ist ebenfalls für Dienstag angesetzt. Die Debatte zeigt zugleich, wie schnell sich bei gesellschaftspolitischen Vorhaben Mehrheiten im Parlament verschieben können: Die grundsätzliche Unterstützung für den Kampf gegen sexuelle Gewalt bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu jedem Instrument des Textes.