Die Regierung erwägt eine vorgezogene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns Smic zum 1. Dezember. Üblicherweise erfolgt die jährliche Neubewertung zum 1. Januar; nach den derzeit berichteten Szenarien könnte zur automatischen Anpassung an die Inflation ein zusätzlicher staatlicher Aufschlag kommen. Ein endgültiger Beschluss war am Morgen noch nicht bekannt.
Im Raum steht eine Anhebung von insgesamt rund 1,5 Prozent. Für Beschäftigte zum Mindestlohn entspräche das ungefähr 22 Euro netto im Monat, sofern diese Variante bestätigt wird. Andere Beträge werden ebenfalls diskutiert, weil die Regierung ihre Haushalts- und Sozialversicherungsentscheidungen noch mit den Sozialpartnern abstimmt.
Der Konflikt reicht über die unmittelbare Kaufkraft hinaus. Die Arbeitgeberseite verbindet ihre Ablehnung mit der Sorge vor weiteren Kosten, insbesondere falls zugleich geplante Entlastungen bei den Sozialabgaben eingeschränkt werden. Der regionale Blick aus dem Umfeld von Ouest-France verweist damit auf eine praktische Folge für Handwerk, Handel und kleinere Betriebe: Eine frühe Lohnerhöhung würde in eine Phase fallen, in der sie ohnehin auf die Budgetentscheidungen des Staates warten.