Der Senat hat am Mittwochabend einen Regierungsantrag angenommen, der Sexualverbrechen an Minderjährigen unverjährbar machen soll. Die Abstimmung endete mit 252 zu 80 Stimmen. Erfasst wären insbesondere Vergewaltigung und inzestuöse Vergewaltigung an Minderjährigen, nicht jedoch sämtliche anderen schweren Straftaten gegen Kinder.
Bislang können solche Verbrechen grundsätzlich dreißig Jahre nach Eintritt der Volljährigkeit des Opfers verfolgt werden. Befürworter der Neuregelung verweisen darauf, dass viele Betroffene erst nach Jahrzehnten über erlebte Gewalt sprechen können. Im Senat wurde zugleich über die Grenzen des Strafrechts gestritten: Gegner warnten vor Beweisproblemen nach langer Zeit und vor einer Ausweitung der Unverjährbarkeit über die bislang allein bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit geltende Ausnahme hinaus.
Das Votum stellt den früheren Beschluss des Rechtsausschusses auf den Kopf, der die Regelung zunächst gestrichen hatte. Es betrifft ein Gesetz zum Schutz von Kindern, das im parlamentarischen Verfahren weiterberaten wird. Bereits verjährte Fälle würden durch die vorgeschlagene Bestimmung nicht automatisch wieder eröffnet.