Cannes – 28.09.2026: Ein kurzer Atemstoß in ein handliches Gerät soll der Kommunalpolizei in Cannes Hinweise darauf geben, ob Autofahrer Lachgas konsumiert haben. Als erste französische Kommune hat die Stadt ihre Beamten mit drei Detektoren für Distickstoffmonoxid ausgestattet. Nach Kritik an der wissenschaftlichen Grundlage verteidigt Cannes den Einsatz als Vorsichtsmaßnahme gegen Fahrten unter dem Einfluss des Gases.
Die Geräte werden nach Angaben der Stadtverwaltung seit dem 20. August bei Verkehrs- und Schwerpunktkontrollen eingesetzt. Sie sollen kurz zuvor konsumiertes Lachgas in der Ausatemluft erkennen und ähneln in ihrer Handhabung einem Alkoholtest. In der Nacht vom 21. auf den 22. August wurden demnach zehn Menschen kontrolliert. Bei einem Fahrer zeigte das Gerät zunächst ein positives Ergebnis an. Sein Fahrzeug blieb mehr als eine Stunde stehen, bis ein zweiter Test negativ ausfiel.
Die Stadt verweist auf mögliche Folgen des Konsums: Schwindel, Wahrnehmungsstörungen, eingeschränkte Koordination und in schweren Fällen Bewusstlosigkeit. Auch das französische Innenministerium warnt davor, dass Lachgas Aufmerksamkeit und Reflexe beeinträchtigen kann. Am Steuer gefährdet dies die Fahrer selbst, ihre Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Die Messgeräte sind in Frankreich allerdings bislang nicht amtlich zugelassen. Ihr Ergebnis kann deshalb nach den vorliegenden Angaben nicht allein als rechtssicherer Nachweis für eine Sanktion wegen Fahrens unter Lachgaseinfluss dienen. Die Tests helfen den Beamten vor allem bei der Einschätzung einer Situation. Aus einem positiven Messwert lässt sich nicht automatisch eine straf- oder bußgeldrechtliche Verantwortung ableiten.
Diese Unsicherheit beschäftigt auch die Behörden auf nationaler Ebene. Das Innenministerium erklärte am 8. September in einer Antwort an die Nationalversammlung, die Delegation für Verkehrssicherheit beteilige sich an der Finanzierung einer Studie. Sie soll klären, ob Distickstoffmonoxid mit einem Atemmessgerät zuverlässig nachgewiesen werden kann. Einen möglichen Termin für die Zulassung solcher Geräte nannte das Ministerium nicht.
Cannes verfolgt bereits seit Jahren einen strengen Kurs. Die Stadt untersagte 2020 den Konsum auf öffentlichen Straßen und den Verkauf an Minderjährige. Im Juli 2025 folgte ein kommunales Verbot, Lachgasflaschen an Privatpersonen zu verkaufen. Für das Jahr 2025 meldete die Verwaltung 10.970 eingesammelte Behälter und 326 Anzeigen im Zusammenhang mit Besitz, Konsum oder Verkauf.
Mit dem Gesetz RIPOST vom 18. August 2026 wurden die Vorschriften landesweit verschärft. Ein allgemeines Verbot von Verkauf, Besitz und Transport durch Privatpersonen soll am 1. Februar 2027 in Kraft treten. Bis die laufende Studie belastbare Ergebnisse liefert, bleibt der Einsatz in Cannes ein kommunaler Versuch ohne amtlich anerkanntes Messverfahren.
Quellen
- Franceinfo
- Stadt Cannes
- Französische Nationalversammlung
- Französisches Innenministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).