Politik & Gesellschaft

Carpentras berechnet 120 Euro für Transporte bei öffentlicher Trunkenheit

Wer in Carpentras stark alkoholisiert aufgegriffen wird, soll vom 1. Oktober 2026 an neben der staatlichen Geldbuße 120 Euro für den Transport zahlen.

Carpentras – 24.09.2026: Wer in Carpentras wegen öffentlicher und offenkundiger Trunkenheit aufgegriffen wird, muss vom 1. Oktober 2026 an mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Stadt im Département Vaucluse berechnet dann 120 Euro für den Transport zur medizinischen Untersuchung oder in eine Ausnüchterungszelle. Der Betrag kommt zu der staatlichen Geldbuße hinzu, die bis zu 150 Euro betragen kann.

Der Gemeinderat beschloss die Regelung am 17. September. Bürgermeister Hervé de Lépinau und die ihn tragende Mehrheit begründen sie mit dem personellen und finanziellen Aufwand für die Stadtpolizei. Nach den im Rat vorgelegten Angaben beansprucht ein solcher Einsatz mindestens zwei kommunale Polizeikräfte für etwa zwei Stunden. Neben der Fahrt fallen Wartezeiten an; mitunter müssen anschließend die eingesetzten Dienstfahrzeuge gereinigt werden.

Die Stadt verweist zudem auf eine deutlich gestiegene Zahl entsprechender Einsätze. Im Jahr 2024 wurden demnach 46 Transporte wegen öffentlicher Trunkenheit registriert. Für 2025 nannten die vorgelegten Angaben 84 beziehungsweise 85 Fälle. Während der Betreuung stark alkoholisierter Menschen stünden die beteiligten Kräfte für andere Aufgaben der örtlichen Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung, argumentiert die Verwaltung.

Öffentliche und offenkundige Trunkenheit ist in Frankreich verboten. Polizei und Gendarmerie können Betroffene in Gewahrsam nehmen und auf deren Kosten in eine Ausnüchterungszelle bringen. Auch kommunale Polizeikräfte können den Transport übernehmen. Zuvor muss geprüft werden, ob der Zustand eine medizinische Untersuchung oder Behandlung verlangt. Die in Carpentras beschlossene Gebühr schafft somit keine neue Ordnungswidrigkeit, sondern regelt die Abrechnung der vor Ort entstehenden Transportkosten.

Im Gemeinderat war die Entscheidung umstritten. Die Oppositionsgruppe Ensemble, fiers de Carpentras verlangte nach Berichten über die Sitzung genauere Kriterien für die Anwendung. Eine Trunkenheit solle anhand objektiver Merkmale festgestellt werden; zudem dürfe die Behandlung der Betroffenen weder von ihrem Einkommen noch von ihrer Wohnsituation abhängen. Der entsprechende Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

Die praktische Umsetzung dürfte vor allem davon abhängen, wie die Stadt ihre Forderungen dokumentiert und eintreibt. Die Gebühr soll grundsätzlich den Personen auferlegt werden, deren Zustand den Einsatz ausgelöst hat. Über mögliche Ausnahmen oder ein besonderes Verfahren für Zahlungsunfähige wurden in den vorliegenden Angaben keine Einzelheiten genannt.

Nach Angaben des für Sicherheit zuständigen Beigeordneten Thierry d'Aigremont sollen die Betroffenen zugleich Hinweise auf Beratungsangebote zur Vorbeugung und Behandlung von Alkohol- und Drogenproblemen erhalten. Die kommunale Gebühr tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft; die staatliche Sanktion für öffentliche Trunkenheit bleibt davon rechtlich und finanziell getrennt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Dauphiné Libéré
  • Justice.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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