Politik & Gesellschaft

Ciivise kritisiert erneute Verschiebung eines Gesetzes gegen Gewalt an Schulen

Die unabhängige Kommission gegen Inzest und sexuelle Gewalt an Kindern wertet die Vertagung der Senatsberatung über ein Gesetz zum Schutz von Schülern als alarmierendes Signal. Der Entwurf war am 1. Juni 2026 von der…

Paris – 13.07.2026: Die unabhängige Kommission gegen Inzest und sexuelle Gewalt an Kindern, Ciivise, hat die erneute Verschiebung der Beratung eines Gesetzes gegen Gewalt im schulischen Umfeld im Senat scharf kritisiert. Jeder weitere Aufschub erhöhe das Risiko, dass Täter ungehindert handeln könnten, erklärte die Kommission. Sie wertet die Entscheidung als alarmierendes Signal für den staatlichen Schutz von Minderjährigen.

Im Mittelpunkt steht der Gesetzesvorschlag von Violette Spillebout, der Kinder besser vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in Schulen und Betreuungseinrichtungen schützen soll. Die Nationalversammlung verabschiedete den Text am 1. Juni 2026 in erster Lesung im beschleunigten Verfahren. Am 2. Juni wurde er dem Senat als Dokument Nummer 675 der Sitzungsperiode 2025-2026 übermittelt.

Der von der Nationalversammlung angenommene Text verbindet symbolische Anerkennung und konkrete Rechtsinstrumente. Vorgesehen sind unter anderem eine ausdrückliche staatliche Anerkennung der Schwere von Gewalt gegen Kinder im schulischen und außerschulischen Bereich sowie ein Entschädigungsfonds für Betroffene. Ferner soll das Bildungsrecht das Recht auf eine Schulzeit ohne körperliche oder psychische Gewalt und ohne Mobbing klarer festschreiben.

Die Vorlage geht auf die parlamentarische Untersuchung zu Gewalt in Bildungseinrichtungen zurück. Ihre Berichterstatterin Spillebout hatte im Parlament betont, der Staat müsse dort, wo ihm Kinder anvertraut seien, deren Würde und körperliche wie psychische Unversehrtheit gewährleisten. Die Gesetzesinitiative zielt damit nicht allein auf die strafrechtliche Verfolgung bereits begangener Taten, sondern auch auf Prävention, Aufsicht und institutionelle Verantwortlichkeit.

Die Ciivise sieht in der Verzögerung eine besondere politische Tragweite. Ihre Arbeit beruht auf zahlreichen Aussagen von Betroffenen sexueller Gewalt in der Kindheit und auf Empfehlungen für Justiz, Gesundheitswesen, Sozialdienste und Bildungseinrichtungen. Die Kommission verweist seit Jahren darauf, dass fehlende Meldestrukturen, unzureichend geschultes Personal und voneinander getrennte Zuständigkeiten dazu beitragen können, dass Hinweise auf Gewalt zu spät erkannt werden.

Im Senat ist der Gesetzentwurf der Kommission für Kultur, Bildung, Kommunikation und Sport zugewiesen. Der offizielle Gesetzgebungsvorgang weist bislang die Übermittlung des von der Nationalversammlung beschlossenen Textes aus, aber keinen Abschluss der ersten Senatslesung. Mit der erneuten Vertagung bleibt offen, wann die parlamentarische Beratung fortgesetzt wird und ob die zentralen Schutzvorschriften noch vor Beginn des Schuljahres 2026/2027 beschlossen werden können.

Institutionell ist der Fall ein Beispiel für die Spannung zwischen der politischen Zustimmung zu einem Schutzanliegen und der begrenzten Zeit des parlamentarischen Verfahrens. Das beschleunigte Verfahren verkürzt zwar die Zahl möglicher Lesungen, ersetzt aber weder die Ausschussarbeit noch die Beratung im Plenum. Für die Ciivise ist dies kein technisches Detail: Der Zeitpunkt gesetzlicher Entscheidungen bestimmt aus ihrer Sicht unmittelbar, wann Präventions- und Schutzpflichten verbindlich werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Senat
  • Nationalversammlung
  • Ciivise

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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