Alle Artikel · 30.11.2021 10:00
Covid-19: Brauchen auch Genesene eine Booster-Impfung?
Die französische Regierung rechnet die Booster-Impfung in die Anzahl der Impfungen ein, die man braucht, um einen gültigen Gesundheitspass zu erhalten. Aber wie steht es mit den Genesenen? Zählt eine Infektion als Impfung? Ja,...
Die französische Regierung rechnet die Booster-Impfung in die Anzahl der Impfungen ein, die man braucht, um einen gültigen Gesundheitspass zu erhalten. Aber wie steht es mit den Genesenen?
Zählt eine Infektion als Impfung?
Ja, denn wer sich mit Covid-19 infiziert hat, baut eine gewisse Immunität auf, die erleichtert, künftige Infektionen abzuwehren. Diese Immunität ist möglicherweise bei einigen neuen Varianten des Virus etwas schwächer, aber immer noch signifikant.
Eine Infektion bietet laut den französischen Gesundheitsbehörden den gleichen Schutz wie eine Impfdosis.
Derzeit gilt man als vollständig geimpft, wenn man zwei Dosen des Impfstoffs von Astra-Zeneca, Pfizer oder Moderna erhalten hat - oder eine einzige Dosis des Impfstoffs von Janssen (Johnson & Johnson). Wenn man bereits von Covid-19 genesen ist, braucht man nur noch eine Dosis von Astra-Zeneca, Pfizer oder Moderna, um als vollständig geimpft zu gelten.
Die bisherige Zwei-Dosen-Regel wird nun durch eine dritte Auffrischungsimpfung für die meisten Menschen ergänzt. Auch hier gilt die Regel "1 Mal Covid = 1 Impfstoffdosis", so dass man zusammen mit der Auffrischungsdosis insgesamt zwei Dosen erhalten muss, um als vollständig geimpft zu gelten.
Präsident Emmanuel Macon zum Beispiel erkrankte bereits im Dezember 2020 an Covid, so dass er sich später auch nur mit einer Dosis impfen lassen musste. Am vergangenen Wochenende hat er dann getwittert, dass er jetzt seine Auffrischungsimpfung erhalten habe. So hat er insgesamt eine "natürliche" Covid- und zwei Impfstoffinjektionen erhalten hat. Er hat also das Äquivalent von drei Dosen und ist so vollständig geimpft. Premierminister Jean Castex hingegen hat Anfang des Jahres zwei Impfdosen erhalten, gab aber letzte Woche bekannt, dass er positiv auf Covid getestet wurde, so dass er nun keine Auffrischungsimpfung mehr benötigt, da seine Covid-Infektion als dritte "Dosis" zählt.
Es kann allerdings Situationen geben, in denen nach der ersten Impfung auch noch eine zweite Impfdosis etwa zwei Monate nach Abklingen einer Infektion verabreicht werden sollte. Näheres dazu sollte man bei seinem Hausarzt erfragen.
Der wichtigste Grund für eine Impfung besteht natürlich darin, sich selbst vor den schwersten Formen der Erkrankung zu schützen und ältere und kranke Menschen zu schützen.
Eine Impfung erleichtert aber auch die Nutzung des französischen Gesundheitspasses erheblich und spart viel Geld für Tests, wenn man mit dem Gesundheitspass Einrichtungen wie Bars, Cafés, Fitnessstudios, Freizeitzentren und Fernverkehrszüge nutzen möchte. Ab dem 15. Dezember benötigen alle über 65-Jährigen eine Auffrischungsimpfung, wenn sie den Gesundheitspass weiterhin nutzen wollen.
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Ab dem 15. Januar gilt diese Regel dann für alle über 18-Jährigen. Für beide Altersgruppen gilt, dass die Auffrischungsimpfung mindestens 5 Monate nach der letzten Impfung/Infektion erfolgen muss. Dauert es länger als 7 Monate, wird der Gesundheitspass automatisch deaktiviert.
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Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, kann das Zertifikat in die TousAntiCovid-App hochladen, damit der Gesundheitspass aktiviert bleibt. Genauso kann man auch ein positives Testergebnis in die App hochladen, das wie eine Impfdosis behandelt wird.
Zu beachten ist allerdings, dass positive Tests, die zwischen 11 Tagen und 6 Monaten alt sind, als Ersatz für eine Impfdosis in den Gesundheitspass integriert werden.
Wenn das positive Testergebnis aus einem Nicht-EU-Land stammt, wird es allerdings etwas schwieriger. Die Vorschriften besagen, dass positive Testergebnisse aus Nicht-EU-Ländern in Frankreich nicht als Impfersatz akzeptiert werden. Jedoch kann man versuchen, ein Impfzentrum oder eine Apotheke zu finden, wo das Testergebnis vom Personal in die App integriert ist, obwohl dies nicht die offizielle Politik ist.
Vorsicht auch bei Reisen ausserhalb der EU: Nicht alle Länder akzeptieren die europäische Richtlinie "Covid plus eine Dosis", so dass Personen, die nach einer Covid-Infektion nur eine Einzeldosis erhalten haben, dort nicht als vollständig geimpft gelten. Es ist daher unbedingt ratsam, die jeweiligen Vorschriften im Reiseland zu erfragen, bevor man sich auf die Reise begibt.