Politik & Gesellschaft

Cyberangriff auf Bloctel: Drei Millionen Telefonnummern abgeflossen

Nach einem Angriff auf Frankreichs Schutzdienst gegen Telefonwerbung sind rund drei Millionen Telefonnummern in die Hände eines Cyberkriminellen gelangt. Namen, Adressen und andere zugehörige Daten seien nicht erbeutet worden, teilte die Verbraucherschutzbehörde DGCCRF mit.

Paris – 12.08.2026: Der französische Schutzdienst Bloctel ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Nach Angaben der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) sind dabei rund drei Millionen Telefonnummern abgeflossen. Für die Betroffenen ist das besonders ärgerlich: Sie hatten den Dienst genutzt, um sich vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen.

Die Behörde erklärte, dass die Angreifer zu den entwendeten Nummern weder Namen und Anschriften noch E-Mail-Adressen oder andere zugehörige persönliche Angaben erlangt hätten. Nach bisherigem Kenntnisstand wurden somit keine vollständigen Nutzerdatensätze offengelegt. Telefonnummern können allerdings auch für sich genommen missbraucht werden, etwa für massenhafte Werbeanrufe, betrügerische Kontaktversuche oder Nachrichten, die einen persönlichen Bezug vortäuschen.

Wie der Zugriff technisch gelang, wann er entdeckt wurde und ob die Nummern bereits weitergegeben oder verwendet worden sind, wurde zunächst nicht öffentlich erläutert. Auch über die Identität der Verantwortlichen liegen keine bestätigten Erkenntnisse vor. Die DGCCRF spricht von einem Cyberkriminellen. Zu möglichen Ermittlungen machte die Behörde zunächst keine näheren Angaben.

Bloctel war über Jahre das staatlich beaufsichtigte Register, in das Verbraucher ihre Telefonnummer eintragen konnten, um der Nutzung für Werbeanrufe zu widersprechen. Unternehmen mussten die Liste vor entsprechenden Kampagnen abgleichen und registrierte Nummern aus ihren Anrufdateien entfernen. Der Dienst unterstand der Aufsicht der DGCCRF; zuletzt betrieb ihn das Unternehmen Consoprotec im Rahmen einer öffentlichen Dienstleistungskonzession.

Der Angriff fällt mit einem grundlegenden Wechsel im französischen Verbraucherschutz zusammen. Seit dem 11. August 2026 sind Werbeanrufe grundsätzlich nur noch zulässig, wenn Verbraucher zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Damit endet das bisherige Widerspruchsmodell, bei dem die Bürger selbst tätig werden mussten, um solche Anrufe abzuwehren. Bloctel stellte seinen Betrieb mit Inkrafttreten der neuen Regeln ein.

Unternehmen müssen nun eine eindeutige, nachweisbare und jederzeit widerrufbare Einwilligung vorlegen können. Diese darf höchstens ein Jahr gelten; die entsprechenden Nachweise sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Verstöße gegen die Vorschriften können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Für ehemalige Bloctel-Nutzer empfiehlt sich erhöhte Aufmerksamkeit bei unbekannten Anrufen und SMS. Eine isolierte Telefonnummer enthält zwar weniger Informationen als ein vollständiger Kundendatensatz. Sie kann jedoch ausreichen, um unerwünschte Kontakte zu vervielfachen oder Empfänger zu einer Antwort zu verleiten. Nach Angaben der DGCCRF wurden bei dem Angriff keine weiteren persönlichen Daten offengelegt.

Quellen

  • Franceinfo: Bericht über den Cyberangriff auf Bloctel
  • DGCCRF: Regeln für Telefonwerbung seit 11.08.2026
  • Légifrance: Dekret Nr. 2026-662 vom 23.07.2026
  • Bloctel: Hinweis zum Ende des Dienstes

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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