Politik & Gesellschaft

Darmanin warnt Belgien vor einer Freilassung Mohamed Bakkalis

Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin warnt vor einer möglichen vorzeitigen Freilassung des Terrorverurteilten Mohamed Bakkali. Entscheiden muss jedoch die belgische Justiz.

Brüssel – 21.09.2026: Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin hat seine belgische Amtskollegin Annelies Verlinden vor einer möglichen vorzeitigen Freilassung Mohamed Bakkalis gewarnt. Eine solche Entscheidung würde in Frankreich als Missachtung des Leids der Opfer empfunden, schrieb Darmanin nach Angaben von Franceinfo in einem Brief an die belgische Justizministerin. Er bezeichnete die Aussicht als untragbar.

Bakkali gilt als wichtiger logistischer Helfer der Terrorzelle, die die Anschläge vom 13. November 2015 in Paris und Saint-Denis vorbereitete. Bei den Angriffen auf den Konzertsaal Bataclan, mehrere Restaurantterrassen und das Stade de France wurden 130 Menschen getötet. Ein französisches Gericht verurteilte den belgischen Staatsbürger zu 30 Jahren Haft und legte eine lange Mindestverbüßungszeit fest.

Der Konflikt berührt die Regeln des grenzüberschreitenden Strafvollzugs. Bakkali wurde 2023 nach Belgien überstellt; seither richtet sich die Vollstreckung seiner Strafe nach belgischem Recht. Dieses eröffnet bei langen Haftstrafen früher als das französische System Möglichkeiten für Hafturlaub, elektronische Überwachung oder eine bedingte Entlassung. Nach den bisher veröffentlichten Angaben käme eine Freilassung in Frankreich frühestens 2035 in Betracht.

Darmanin hält es für unvereinbar mit Sinn und Wortlaut des französischen Urteils, wenn Bakkali bereits nach ungefähr elf Jahren Haft das Gefängnis verlassen könnte. Sein Schreiben richtet sich allerdings nicht gegen eine bereits getroffene Entscheidung. Über Vollzugslockerungen oder eine bedingte Entlassung befinden in Belgien unabhängige Strafvollstreckungsgerichte; die Regierung kann deren Entscheidung nicht ersetzen.

Überstellungen verurteilter Personen sollen vor allem die spätere Wiedereingliederung erleichtern, weil Gefangene ihre Strafe in ihrem Herkunftsland oder in einem Staat mit engen persönlichen Bindungen verbüßen können. Dabei gilt grundsätzlich das Vollstreckungsrecht des aufnehmenden Landes. Weichen die nationalen Vorschriften stark voneinander ab, kann die tatsächliche Haftdauer deshalb deutlich von den Erwartungen im Urteilsstaat abweichen.

Französische Gerichte sahen es als erwiesen an, dass Bakkali bei der Beschaffung und Bereitstellung logistischer Mittel für die Attentäter half. Nach den Ermittlungen bestanden zudem Verbindungen zu jenem Netzwerk, das im August 2015 einen Anschlag auf einen Thalys-Zug plante und im März 2016 die Anschläge in Brüssel verübte.

Nach belgischen Medienberichten soll das zuständige Strafvollstreckungsgericht in Brüssel am 29. September 2026 über Bakkalis Antrag beraten. Eine Entscheidung über seine Freilassung liegt bislang nicht vor. Darmanins Intervention erhöht den politischen Druck, ändert aber nichts an der Zuständigkeit der belgischen Richter.

Quellen

  • Franceinfo
  • L'Est Républicain
  • Belgisches Regierungsportal
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).