Paris – 16.07.2026: Der Präsident des französischen Nationalen Ethikkomitees, Jean-François Delfraissy, hat den endgültig vom Parlament verabschiedeten Gesetzesvorschlag zum Recht auf Sterbehilfe als vorsichtigen Versuch gewürdigt, auf die Fragen der Bürger zu antworten. Das Thema kenne weder ein eindeutiges Richtig noch ein eindeutiges Falsch, erklärte der Mediziner. Es bewege sich zwischen dem individuellen Recht, über das Lebensende zu entscheiden, und der gesellschaftlichen Pflicht zur Solidarität mit besonders Schutzbedürftigen.
Die Nationalversammlung verabschiedete den Text am Mittwoch, dem 15. Juli, in letzter Lesung mit 291 gegen 241 Stimmen; 29 Abgeordnete enthielten sich. Damit hatte die Assemblée nationale nach mehreren Ablehnungen im Senat das letzte Wort. Die Abstimmung beendet ein langes parlamentarisches Verfahren, das durch erhebliche Differenzen zwischen den beiden Kammern, einen gescheiterten Vermittlungsversuch und mehrere erneute Beratungen geprägt war.
Der Gesetzesvorschlag schafft unter eng definierten Voraussetzungen einen Anspruch auf Hilfe beim Sterben. Er richtet sich an volljährige Personen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung, deren Lebenserwartung durch die Krankheit bedroht ist und die sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befinden. Voraussetzung sind zudem unerträgliche oder therapeutisch nicht beherrschbare körperliche oder psychische Leiden sowie die Fähigkeit, einen freien und informierten Willen zu äußern.
Vorrangig ist vorgesehen, dass die betroffene Person die tödliche Substanz selbst einnimmt. Falls sie dazu körperlich nicht in der Lage ist, kann sie unter bestimmten Bedingungen durch eine andere Person verabreicht werden. Über den Antrag entscheidet ein Arzt in einem geregelten Verfahren mit kollegialer Beratung. Der Entwurf sieht außerdem Kontrollmechanismen nach der Durchführung vor. Minderjährige und Menschen, die ihren Willen nicht frei und informiert äußern können, fallen nicht unter den vorgesehenen Zugang.
Delfraissys Einordnung verweist auf den institutionellen Kern des Konflikts. Das Nationale Ethikkomitee hatte bereits in seiner Stellungnahme Nr. 139 aus dem Jahr 2022 eine begrenzte Öffnung für eine aktive Sterbehilfe unter strikten Voraussetzungen für ethisch vertretbar gehalten. Zugleich betonte es, dass ein solcher Weg nur mit einem verlässlichen Ausbau palliativer Versorgung, wirksamer Schmerztherapie und dem Schutz vor sozialem oder familiärem Druck verantwortbar sei.
Diese zweite Säule hat das Parlament bereits mit dem Gesetz vom 26. Mai 2026 zum gleichberechtigten Zugang zu Begleitung und Palliativversorgung gestärkt. Die politische Konstruktion folgt damit dem Ansatz, neue individuelle Wahlmöglichkeiten nicht an die Stelle medizinischer und sozialer Fürsorge zu setzen. Ob dies praktisch gelingt, wird wesentlich von der regionalen Verfügbarkeit palliativer Angebote und von den Ressourcen des Gesundheitswesens abhängen.
Vor einer Verkündung steht noch die Prüfung durch den Verfassungsrat. Premierminister Sébastien Lecornu will drei Punkte überprüfen lassen: die Länge der Widerrufsfrist, die Regelungen für unter Schutz stehende Volljährige sowie die Anwendung der Gewissensfreiheit in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Annahme des Textes ist daher ein entscheidender parlamentarischer Schritt, aber noch nicht der Beginn seiner praktischen Anwendung.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblée nationale
- Sénat
- Info.gouv.fr
- Légifrance
- Reuters
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).