Politik & Gesellschaft

Depardieu erfährt am 26. November, ob ihm ein Vergewaltigungsprozess bevorsteht

Das Pariser Berufungsgericht entscheidet am 26. November über Gérard Depardieus Einspruch gegen einen Strafprozess. Der Schauspieler bestreitet die Vorwürfe von Charlotte Arnould.

Paris – 18.09.2026: Gérard Depardieu soll am 26. November erfahren, ob er sich wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor der Pariser Cour criminelle départementale verantworten muss. Das Berufungsgericht der französischen Hauptstadt beriet am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den Einspruch des Schauspielers gegen seine Überweisung an dieses Kriminalgericht. Seine Verteidigung will erreichen, dass die entsprechende Entscheidung der Untersuchungsrichterin aufgehoben und das Verfahren eingestellt wird.

Die Vorwürfe stammen von der Schauspielerin Charlotte Arnould. Sie beschuldigt Depardieu, sie 2018 in seiner Pariser Wohnung zweimal vergewaltigt und sexuell missbraucht zu haben. Depardieu weist die Anschuldigungen zurück. Das Berufungsgericht entscheidet nun nicht über Schuld oder Unschuld, sondern darüber, ob die Aktenlage eine Hauptverhandlung rechtfertigt.

Die Überweisung an das Kriminalgericht war im Sommer 2025 angeordnet worden. Bleibt sie bestehen, kann ein Strafprozess gegen Depardieu eröffnet werden. Hebt die Berufungsinstanz den Beschluss auf, könnte das Verfahren ohne Hauptverhandlung enden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Schauspieler die Unschuldsvermutung.

Die Cour criminelle départementale ist in Frankreich für bestimmte schwere Straftaten zuständig, auf die langjährige Freiheitsstrafen stehen. Sie verhandelt insbesondere Verbrechen wie Vergewaltigung, sofern die Staatsanwaltschaft keine höhere Strafe als 20 Jahre beantragt. Anders als eine Cour d'assises entscheidet sie ohne Geschworene; das Urteil sprechen fünf Berufsrichter. Die 2019 zunächst versuchsweise eingeführten Kriminalgerichte sollten Verfahren beschleunigen und die Schwurgerichte entlasten.

Dass die Beratung über Depardieus Einspruch nicht öffentlich stattfand, ist bei Verfahren wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten vorgesehen. Auch eine spätere Hauptverhandlung kann ganz oder teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden. Die Entscheidung des Gerichts wird dagegen öffentlich bekannt gegeben.

Das Verfahren um Arnoulds Vorwürfe ist von einem weiteren Strafverfahren gegen Depardieu zu unterscheiden. Vom 16. bis 20. November 2026 soll in Paris sein Berufungsprozess wegen sexueller Übergriffe während der Dreharbeiten zu dem Film Les Volets verts stattfinden. Beide Verfahren betreffen unterschiedliche Tatvorwürfe und verschiedene mutmaßlich Betroffene.

Depardieu zählt seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Darstellern des französischen Kinos. Seine künstlerische Bedeutung ist für die juristische Prüfung jedoch ohne Belang. Vor dem Berufungsgericht geht es ausschließlich um die Frage, ob die Voraussetzungen für einen Prozess wegen der von Arnould erhobenen Vorwürfe erfüllt sind. Der Beschluss darüber soll am 26. November 2026 verkündet werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Justice.fr
  • Association de la Presse Judiciaire

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).