Wirtschaft

Der Beiwagen behauptet seinen Platz auf Frankreichs Straßen

Vom Fahrradkorb zum Motorradgespann: In Frankreich lebt der Beiwagen als Liebhaberstück und touristisches Angebot fort. Wer ihn fährt, muss sich auf ein besonderes Lenkverhalten und klare Sicherheitsregeln einstellen.

Paris – 05.09.2026: Der Beiwagen gehört zu jenen Fahrzeugen, die aus der Zeit gefallen scheinen und dennoch nicht verschwunden sind. Ein am Samstag veröffentlichter Bericht von franceinfo zeichnet seine Entwicklung nach: von frühen Fahrradkonstruktionen mit seitlich befestigten Körben bis zu heutigen Motorradgespannen, die bei Ausfahrten und touristischen Touren durch Paris eingesetzt werden. Aus einer einst praktischen Transportlösung ist ein Liebhaberstück geworden, das auf Frankreichs Straßen weiterhin sichtbar bleibt.

Technisch besteht das Gespann aus einem Motorrad, einer seitlich angebauten Passagierkabine und einem zusätzlichen Rad. Diese asymmetrische Bauweise verändert das Fahrverhalten grundlegend. Anders als ein gewöhnliches Motorrad legt sich das Gespann in Kurven nicht zur Seite. Es wird über den Lenker gesteuert; Beschleunigen, Bremsen und die Verteilung des Gewichts wirken sich je nach Fahrtrichtung unterschiedlich aus. Selbst erfahrene Motorradfahrer müssen sich deshalb umstellen und den Umgang mit dem Fahrzeug einüben.

Gerade diese Eigenheiten erklären einen Teil seiner Anziehungskraft. Besitzer restaurieren ältere Maschinen, suchen passende Ersatzteile und organisieren gemeinsame Touren. Mechanisches Wissen, Fahrpraxis und Geselligkeit gehören eng zusammen. Die Gemeinschaft hält damit eine Fahrzeugkultur lebendig, die vom Massenmarkt längst an den Rand gedrängt worden ist. Zugleich haben spezialisierte Anbieter den Beiwagen für den Tourismus entdeckt: Bei Rundfahrten durch Paris erleben Gäste die Stadt aus der niedrigen, offenen Seitenkabine und näher am Straßengeschehen als in einem Reisebus.

Für den Betrieb gelten klare rechtliche Vorgaben. Nach Angaben der französischen Verwaltung berechtigt der Führerschein der Klasse A dazu, Motorräder mit oder ohne Beiwagen unabhängig von ihrer Motorleistung zu fahren. Bei leichteren oder in der Leistung begrenzten Maschinen können abhängig von den technischen Daten andere Fahrerlaubnisklassen genügen. Maßgeblich sind daher stets Zulassung und Fahrzeugkategorie des jeweiligen Gespanns.

Auch die vorgeschriebene Schutzausrüstung entspricht weitgehend jener für Motorräder. Fahrer und Passagiere müssen einen zugelassenen, korrekt geschlossenen Helm tragen, sofern der betreffende Sitzplatz nicht mit einem genehmigten Sicherheitsgurt ausgestattet ist. Die französische Verkehrssicherheitsbehörde weist zudem auf die Pflicht zu zugelassenen Handschuhen hin. Besondere Aufmerksamkeit verlangen Reifen, Bremsen und die Befestigung der Seitenkabine, weil sich technische Mängel unmittelbar auf die Stabilität des gesamten Gespanns auswirken können.

Als alltägliches Verkehrsmittel bleibt der Beiwagen eine Nische. Seine Präsenz verdankt er vor allem Sammlern, Clubs, spezialisierten Werkstätten und touristischen Unternehmen. Sie bewahren ein Stück Technikgeschichte, das weiterhin seinen ursprünglichen Zweck erfüllt: einen zusätzlichen Passagier auf drei Rädern mitzunehmen.

Quellen

  • franceinfo
  • Service-Public.fr
  • Légifrance
  • Sécurité routière

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels