Tag & Nacht

Die Disziplinarkammer der Ärztekammer gab am Freitag in Bordeaux (Gironde) ihr Urteil bekannt. Didier Raoul wurde beschuldigt, gegen die ärztliche Berufsordnung verstoßen zu haben, indem er Hydroxychloroquin gegen Covid-19 propagierte. Er erhält einen Verweis.
Seit Ende 2020 ist der 69-jährige Infektiologe aus Marseille Gegenstand von zwei Klagen, die von der Ärztekammer des Departements Bouches-du-Rhône und dem nationalen Rat der Ärztekammer (Cnom) eingereicht wurden. Ihm wird vorgeworfen, "ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse" für Hydroxychloroquin zur Behandlung von Covid-19 geworben zu haben, was auf "Quacksalberei" hinauslaufe, hatte die Berichterstatterin der Disziplinarkammer bei einer Anhörung am 5. November in Bordeaux argumentiert. Raoult wurde auch vorgeworfen, "unbedachte Risiken" eingegangen zu sein, als er Patienten mit dieser "wissenschaftlich nicht erprobten" Behandlung behandelt habe.
Die Disziplinarkammer der Ärztekammer gab am Freitag, den 3. Dezember, ihre...

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