Wirtschaft

Die EZB kann Frankreichs Staatsschulden nicht dauerhaft stilllegen

Mathilde Panot von La France insoumise verweist auf die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank während der Pandemie. Solche Käufe sind möglich, eine direkte Finanzierung Frankreichs oder ein Schuldenerlass dagegen nicht.

Frankfurt am Main – 26.08.2026: Mathilde Panot, Fraktionsvorsitzende von La France insoumise in der Nationalversammlung, hat erklärt, die Europäische Zentralbank könne französische Staatsschulden gewissermaßen "in den Kühlschrank stellen". Sie beruft sich auf die umfangreichen Anleihekäufe während der Covid-19-Pandemie. Die Formulierung lässt jedoch einen wesentlichen Unterschied verschwimmen: Die EZB darf bereits ausgegebene Staatsanleihen zeitweise halten, Frankreich aber nicht direkt finanzieren oder dauerhaft von seinen Verbindlichkeiten befreien.

Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union untersagt der EZB und den nationalen Zentralbanken, Regierungen Kredite zu gewähren oder Schuldtitel unmittelbar von ihnen zu erwerben. Frankreich darf seine Anleihen deshalb nicht direkt an die Banque de France oder die EZB verkaufen. Das Verbot soll verhindern, dass Staaten ihre Haushalte über die Zentralbanken finanzieren und dadurch die Unabhängigkeit der Geldpolitik unterlaufen.

Zulässig sind dagegen Käufe auf dem Sekundärmarkt. Dabei erwirbt das Eurosystem Anleihen von Banken, Fonds oder anderen Investoren, nachdem der betreffende Staat die Papiere ausgegeben hat. Der Europäische Gerichtshof bestätigte 2018 im Verfahren Weiss grundsätzlich die Rechtmäßigkeit solcher Käufe. Sie dürfen allerdings nicht faktisch auf eine direkte Staatsfinanzierung hinauslaufen und müssen einem geldpolitischen Zweck dienen.

Während der Pandemie nutzte das Eurosystem dafür das Notfallprogramm PEPP. Dessen Rahmen belief sich auf bis zu 1,85 Billionen Euro, wurde jedoch nicht vollständig ausgeschöpft. Die Nettoankäufe endeten zum 1. April 2022. Zunächst ersetzte die EZB noch fällig werdende Wertpapiere durch neue Anlagen; Ende Dezember 2024 stellte sie auch diese Wiederanlagen ein. Seit Januar 2025 sinken die Bestände daher schrittweise, wenn Anleihen fällig werden.

Die Pandemiepolitik belegt, dass die Zentralbank französische Anleihen unter bestimmten Voraussetzungen am Markt erwerben kann. Daraus folgt weder ein Anspruch Frankreichs auf Finanzierung noch eine Befugnis der Regierung, Umfang und Dauer solcher Käufe festzulegen. Die Instrumente müssen der Geldpolitik für den gesamten Euroraum und insbesondere dem Ziel der Preisstabilität dienen, nicht der Entlastung eines einzelnen nationalen Haushalts.

Auch ein Schuldenerlass oder eine unbegrenzte Verlängerung der Forderungen wäre mit dem geltenden Vertragsrecht nicht vereinbar. Die EZB bewertet einen solchen Schritt als verbotene monetäre Staatsfinanzierung. Zudem verschwänden die wirtschaftlichen Lasten nicht einfach: Verluste der Zentralbank und geringere Ausschüttungen an die nationalen Notenbanken würden Belastungen innerhalb des öffentlichen Sektors lediglich verlagern.

Panots Bild vom Einfrieren trifft somit nur einen begrenzten Teil der früheren Praxis. Das Eurosystem kann französische Staatsanleihen als geldpolitisches Instrument kaufen und halten. Frankreichs Schulden streichen oder dauerhaft stilllegen darf es nicht; das PEPP-Portfolio wird seit Januar 2025 auch nicht mehr durch Wiederanlagen stabilisiert.

Quellen

  • Franceinfo: Le vrai du faux
  • EUR-Lex: Artikel 123 AEUV
  • Europäische Zentralbank: FAQ zum Pandemie-Notfallankaufprogramm
  • Europäische Zentralbank: Jahresbericht 2024
  • Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil Weiss u.a.

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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