Politik & Gesellschaft

Dieudonné zu sechs Monaten mit Fußfessel verurteilt

Ein Pariser Strafgericht hat Dieudonné M'Bala M'Bala wegen Terrorverherrlichung und Beleidigung des Innenministers Laurent Nuñez verurteilt. Neben sechs Monaten mit elektronischer Fußfessel verhängte es eine Geldstrafe und drei Jahre Unwählbarkeit.

Paris – 17.09.2026: Das Pariser Strafgericht hat Dieudonné M'Bala M'Bala am Donnerstag wegen öffentlicher Verherrlichung terroristischer Taten und Beleidigung des französischen Innenministers Laurent Nuñez verurteilt. Der als Komiker und Polemiker bekannte Mann erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die mit einer elektronischen Fußfessel vollzogen werden soll. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 5.000 Euro und der Verlust der Wählbarkeit für drei Jahre.

Das Gericht sprach außerdem den Nebenklägern Entschädigungen zu. Die Europäische Jüdische Organisation soll 1.000 Euro erhalten, Nuñez einen symbolischen Euro. Gegenstand des Verfahrens waren Veröffentlichungen Dieudonnés in sozialen Netzwerken. Eine vollständige schriftliche Begründung des Urteils lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht öffentlich vor.

Der elektronisch überwachte Hausarrest ist im französischen Strafrecht eine Form des Vollzugs von Freiheitsstrafen. Der Verurteilte trägt eine Fußfessel und muss sich während festgelegter Zeiten in seiner Wohnung oder an einem richterlich bestimmten Ort aufhalten. Außerhalb dieser Zeitfenster darf er den Ort nur nach den erteilten Vorgaben verlassen. Werden die Auflagen verletzt, kann die Justiz den Vollzug verschärfen und eine Inhaftierung anordnen.

Die öffentliche Verherrlichung terroristischer Taten ist in Frankreich ein eigener Straftatbestand. Artikel 421-2-5 des Strafgesetzbuchs sieht dafür grundsätzlich bis zu fünf Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe vor. Werden entsprechende Inhalte über einen öffentlich zugänglichen Online-Dienst verbreitet, erhöht sich der gesetzliche Strafrahmen auf bis zu sieben Jahre Haft und 100.000 Euro Geldstrafe.

Gerichte müssen dabei den Wortlaut, den Zusammenhang und die Art der Verbreitung einer Äußerung bewerten. Eine scharfe oder provozierende politische Stellungnahme erfüllt den Tatbestand nicht automatisch. Strafrechtlich maßgeblich ist vielmehr, ob terroristische Gewalt öffentlich positiv dargestellt, gerechtfertigt oder als nachahmenswert präsentiert wird. Soziale Netzwerke haben die Reichweite solcher Äußerungen und damit auch ihre Bedeutung für Strafverfahren deutlich vergrößert.

Die Beleidigung von Nuñez bildete einen zweiten Teil des Verfahrens. Als Innenminister verantwortet er zentrale Bereiche der französischen Sicherheits- und Ordnungspolitik. Dass ihm lediglich ein symbolischer Euro zugesprochen wurde, entspricht einer in Frankreich gebräuchlichen Form der Entschädigung, wenn die Anerkennung des erlittenen Unrechts stärker wiegt als ein materieller Ausgleich.

Dieudonné ist seit Jahren Gegenstand strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Seine Bühnenauftritte und Internetveröffentlichungen beschäftigten wiederholt französische Gerichte. Im nun entschiedenen Verfahren verband das Pariser Strafgericht die Sanktionen für die Terrorverherrlichung und die Beleidigung in einem Urteil; die sechsmonatige Freiheitsstrafe soll unmittelbar unter elektronischer Überwachung vollzogen werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Légifrance
  • Französisches Justizministerium
  • Actu-Juridique

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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