Colombes – 13.08.2026: Nach dem Tod von Daniel Siad will Ebba Karlsson den französischen Staat zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die frühere schwedische Mannequin, die Siad beschuldigt hatte, sie 1990 vergewaltigt zu haben, kündigte nach Berichten französischer Medien eine Klage wegen Rechtsverweigerung an. Ihr Vorwurf richtet sich gegen die französische Justiz: Sie habe zu langsam gehandelt und damit eine rechtzeitige Vernehmung Siads versäumt.
Siad war am 20. Juli in seiner Wohnung in Colombes im Département Hauts-de-Seine tot aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Nanterre eröffnete daraufhin ein Verfahren zur Klärung der Todesursache. Nach Angaben des Senders RTL starb der 69-Jährige an einem Herzstillstand. Mit seinem Tod ist eine Strafverfolgung gegen ihn ausgeschlossen. Zu den erhobenen Vorwürfen wird es daher kein gerichtliches Urteil geben.
Karlsson hatte im Februar 2026 in Paris Anzeige wegen Vergewaltigung und Menschenhandels erstattet. Ihren Angaben zufolge sprach Siad sie als junge Frau unter dem Vorwand eines Modelauftrags an und missbrauchte sie später sexuell. Siad wies die Anschuldigungen öffentlich zurück und erklärte, niemals eine Frau vergewaltigt zu haben. Weder Karlssons Darstellung noch Siads Entgegnung konnten bislang in einem Strafprozess geprüft werden.
Die Pariser Staatsanwaltschaft eröffnete am 18. Februar 2026 eine Voruntersuchung wegen bandenmäßigen Menschenhandels und der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Vorbereitung eines Verbrechens. Anlass waren Hinweise aus veröffentlichten Unterlagen zum Fall Jeffrey Epstein. Das französische Zentralamt zur Bekämpfung des Menschenhandels, OCRTEH, wertet das Material aus und sucht nach möglichen weiteren Beteiligten.
Die Ermittlungen dauern nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft ungeachtet von Siads Tod an. Bis Juli hatten sich demnach 24 Frauen gemeldet oder waren von den Behörden identifiziert worden; 16 von ihnen waren bereits vernommen. Gegen Siad liefen besondere Ermittlungsmaßnahmen, darunter Telefonüberwachungen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse hätten jedoch keine Grundlage für eine sofortige Festnahme geboten. Nach Karlssons Darstellung wurde Siad vor seinem Tod von den Ermittlern nicht vernommen.
Ihre Klage soll nach Medienberichten noch in der Woche bis zum 16. August eingereicht werden. Karlsson macht geltend, staatliche Stellen hätten trotz mehrerer Anzeigen und belastender Hinweise nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit ermittelt. Ein Zivilgericht muss nun prüfen, ob die Dauer und Führung des Verfahrens eine Pflichtverletzung des Staates begründen. Davon unabhängig untersucht die Pariser Staatsanwaltschaft weiterhin die mögliche Rekrutierung junger Frauen für das Umfeld Epsteins.
Quellen
- Franceinfo RSS
- Staatsanwaltschaft Paris
- RTL
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).