Valence – 25.09.2026: Fast drei Jahre nach der tödlichen Nacht von Crépol tritt das Verfahren um den Tod des 16-jährigen Thomas Perotto in eine neue Phase. Elf Angeklagte sollen sich vor einem Schwurgericht für Minderjährige verantworten. Die Untersuchungsrichter berücksichtigten bei ihrer Entscheidung auch den erschwerenden Umstand eines möglichen rassistischen Tatmotivs. Die Gewalt soll sich demnach gegen Menschen gerichtet haben, die als weiß und französisch wahrgenommen wurden.
Thomas Perotto war in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2023 am Rande eines Winterballs in Crépol im Département Drôme tödlich verletzt worden. Mehrere weitere Besucher erlitten Verletzungen. Die Ermittlungen mündeten in ein umfangreiches Verfahren gegen insgesamt 14 Beschuldigte. Die nun angeordnete Verweisung betrifft elf von ihnen. Über ihre Schuld und ihre jeweilige Beteiligung kann erst das Gericht nach einer Beweisaufnahme entscheiden.
Vor einem Schwurgericht für Minderjährige soll der Fall verhandelt werden, weil mehrere Beschuldigte zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren. Eine solche Kammer kann in Frankreich auch erwachsene Mitangeklagte aburteilen, sofern die Vorwürfe auf dasselbe Geschehen zurückgehen. Den elf Angeklagten werden nach dem bisherigen Verfahrensstand vorsätzliche Tötung und versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Wem der tödliche Stich zuzurechnen ist, steht bislang nicht rechtskräftig fest.
Besonders umstritten ist die rechtliche Bewertung des möglichen Tatmotivs. Nach Angaben von Franceinfo sahen die Untersuchungsrichter genügend Anhaltspunkte, um Rassismus als erschwerenden Umstand in die Anklage aufzunehmen. Grundlage sind demnach Aussagen aus den Ermittlungen über feindselige Äußerungen gegen Weiße und Franzosen während der Auseinandersetzung. Ob diese Aussagen glaubwürdig sind und welche Bedeutung sie für die einzelnen Angeklagten haben, muss das Gericht prüfen.
Die Staatsanwaltschaft von Valence hatte diese Einordnung in ihrem Mitte August vorgelegten Schlussantrag bestritten. Sie bewertete die ermittelten Hinweise offenbar als nicht ausreichend, um ein rassistisches Motiv strafrechtlich anzunehmen. Die Untersuchungsrichter folgten dieser Einschätzung nicht. Ihr Beschluss legt damit den Rahmen für das weitere Verfahren fest, nimmt dessen Ergebnis aber nicht vorweg.
Der Tod des Jugendlichen hatte weit über Crépol hinaus politische Auseinandersetzungen ausgelöst. Dabei wurde das Geschehen früh von unterschiedlichen politischen Lagern aufgegriffen und für weitergehende Deutungen genutzt. Im Prozess wird es dagegen um die konkrete Verantwortung jedes einzelnen Angeklagten gehen: um Handlungen, Wissen, Absichten und die Frage, welche Motive sich anhand belastbarer Beweise feststellen lassen.
Gegen den Verweisungsbeschluss können Rechtsmittel eingelegt werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung kann erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen oder nach einer Entscheidung der zuständigen Berufungsinstanz festgesetzt werden. Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen
- franceinfo
- Französisches Justizministerium
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