Der französische Teil der Affäre um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein entwickelt sich zunehmend zu einer Affäre über das Funktionieren der Justiz selbst. Gleich zwei Verfahren richten sich inzwischen gegen den französischen Staat. Eine frühere schwedische Model-Frau und die Kinderschutzorganisation Innocence en danger werfen den Behörden schwere Versäumnisse bei den Ermittlungen vor. Im Zentrum steht Daniel Siad, ein inzwischen verstorbener Modelvermittler, der als mutmasslicher Rekrutierer für Epstein galt. Die entscheidende Frage lautet nun nicht mehr allein, was Siad getan haben könnte, sondern warum die französische Justiz ihn trotz mehrerer Vorwürfe nicht rechtzeitig vernahm.
Zwei Klagen mit demselben Vorwurf
Die Verfahren wurden unabhängig voneinander vor dem Pariser Tribunal judiciaire angestrengt. Juristisch laufen sie jedoch auf einen ähnlichen Vorwurf hinaus: Der französische Staat soll für einen mangelhaften Justizbetrieb verantwortlich sein.
Eine der Klägerinnen ist Ebba Karlsson, ein ehemaliges schwedisches Model. Sie hatte Anfang 2026 in Paris Anzeige erstattet und Daniel Siad beschuldigt, sie in den 1990er Jahren in Frankreich vergewaltigt zu haben. Karlsson erklärte, sie habe Siad auf einem Foto aus den veröffentlichten Epstein-Akten wiedererkannt.
Siad bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Seine Anwältin Ménya Arab-Tigrine hatte seine Unschuld betont. Eine gerichtliche Klärung wird es hinsichtlich seiner persönlichen strafrechtlichen Verantwortung jedoch nicht mehr geben: Der 69-Jährige wurde am 20. Juli 2026 tot in seinem Haus in Colombes bei Paris aufgefunden.
Genau hier setzt Karlssons Klage an. Ihre Anwälte William Bourdon und Colomba Grossi werfen den Behörden eine «inaction fautive», eine schuldhafte Untätigkeit, vor. Obwohl gegen Siad ermittelt worden sei, sei er weder in Polizeigewahrsam genommen noch förmlich vernommen worden. Die am 21. August zugestellte Klage verlangt die Feststellung eines mangelhaften Funktionierens des öffentlichen Justizdienstes und einer daraus resultierenden «faute lourde», einer schweren Pflichtverletzung. Karlsson fordert 50 000 Euro Schadenersatz.
Ein zweites Verfahren reicht bis 2019 zurück
Noch grundsätzlicher argumentiert die Kinderschutzorganisation Innocence en danger. Sie hatte bereits im Juli 2019 nach Epsteins Festnahme in den Vereinigten Staaten die französische Staatsanwaltschaft eingeschaltet und damit zur Eröffnung erster Ermittlungen in Frankreich beigetragen.
Ihre am 31. Juli 2026 zugestellte Klage richtet sich ebenfalls gegen den Staat. Die Organisation verlangt 15 000 Euro Schadenersatz und spricht von einem mangelhaften Funktionieren der Justiz, einer schweren Pflichtverletzung und sogar von «déni de justice» – Rechtsverweigerung.
Dabei geht es nicht allein um Daniel Siad. Innocence en danger kritisiert vielmehr die gesamte Geschwindigkeit der französischen Ermittlungen seit 2019. Besonders verweist die Organisation auf die Durchsuchung von Epsteins Pariser Wohnung an der Avenue Foch. Sie fand erst am 23. September 2019 statt – rund eineinhalb Monate nach Epsteins Tod in einem New Yorker Gefängnis.
Auch das erste französische Ermittlungsverfahren dauerte mehrere Jahre und endete im August 2023 mit einer Einstellung. Inzwischen war mit Jean-Luc Brunel eine weitere Schlüsselfigur gestorben. Der französische Modelagent, ein langjähriger Bekannter Epsteins, hatte sich im Februar 2022 in Untersuchungshaft in Paris das Leben genommen.
Für die Kläger ergibt sich daraus ein Muster: zentrale Verdächtige sterben, bevor sämtliche Vorwürfe gegen sie gerichtlich geklärt werden können.
Daniel Siad und die französische Spur
Siad war für die Ermittler keineswegs eine Randfigur. Sein Name tauchte nach Angaben von Reuters nahezu 2000-mal in den vom amerikanischen Justizministerium veröffentlichten Epstein-Unterlagen auf. Aus bekanntgewordenen Korrespondenzen ergeben sich zudem Kontakte zwischen ihm und Epstein im Umfeld der Modelbranche.
Besonders aufschlussreich sind Nachrichten aus dem Juli 2014. Darin tauschten sich Epstein und Siad über junge Frauen verschiedener Nationalitäten und Aufenthalte in Frankreich aus. Auch Saint-Tropez spielte in diesen Kontakten eine Rolle.
Nach der Veröffentlichung weiterer Epstein-Akten Anfang 2026 weitete die Pariser Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aus. Dabei ging es unter anderem um organisierte Menschenhandelsdelikte und Steuervergehen. Bis zum Tod Siads hatten sich nach Angaben der Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau 24 Frauen als mutmassliche Opfer oder Zeuginnen von Handlungen gemeldet, die Siad oder anderen Personen zugeschrieben wurden.
Die Staatsanwaltschaft weist zugleich den Eindruck zurück, überhaupt nicht gegen Siad ermittelt zu haben. Nach seinem Tod erklärte Beccuau, er sei Gegenstand besonderer Ermittlungsmethoden gewesen, darunter Telefonüberwachung. Diese Massnahmen hätten bis dahin jedoch keine Erkenntnisse erbracht, die eine sofortige Festnahme gerechtfertigt hätten.
Damit zeichnet sich bereits die zentrale juristische Konfliktlinie ab: Die Klägerinnen sehen in der unterbliebenen Vernehmung ein schweres Versäumnis; die Justiz kann dagegen argumentieren, dass Ermittlungsentscheidungen nach Beweislage und Verhältnismässigkeit getroffen werden müssen und eine Festnahme nicht allein aufgrund öffentlicher Verdächtigungen erfolgen darf.
Wann haftet der Staat für seine Justiz?
Die Hürde für die Kläger ist beträchtlich. Artikel L141-1 des französischen Code de l'organisation judiciaire bestimmt, dass der Staat Schäden ersetzen muss, die durch ein mangelhaftes Funktionieren des öffentlichen Justizdienstes entstehen. Die Haftung setzt grundsätzlich eine «faute lourde» oder eine Rechtsverweigerung voraus.
Die französische Rechtsprechung versteht unter einer schweren Pflichtverletzung nicht einfach einen einzelnen Fehler. Der Kassationsgerichtshof definiert sie als ein Versagen – oder eine Reihe von Versäumnissen –, das erkennen lässt, dass der Justizdienst nicht in der Lage war, die ihm übertragene Aufgabe ordnungsgemäss zu erfüllen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied. Das Pariser Gericht wird deshalb nicht lediglich prüfen, ob man Siad früher hätte vernehmen können. Es muss beurteilen, ob die Gesamtheit der Ermittlungsführung ein derart gravierendes institutionelles Versagen erkennen lässt, dass die Haftung des Staates ausgelöst wird.
Hinzu kommt die Frage der Kausalität. Die Kläger müssen nicht nur ein Versäumnis darlegen, sondern grundsätzlich auch einen direkten und hinreichend bestimmten Zusammenhang zwischen diesem Versäumnis und dem geltend gemachten Schaden.
Gerade der Tod Siads macht diese Frage brisant. Eine nicht mehr mögliche Vernehmung bedeutet für Opfer möglicherweise den endgültigen Verlust einer Chance auf strafrechtliche Aufklärung. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass eine frühere Befragung zu einer Anklage oder gar Verurteilung geführt hätte.
Frankreichs schwierige Epstein-Bilanz
Die beiden Verfahren berühren deshalb ein grösseres Problem. Epstein unterhielt über Jahre enge Beziehungen nach Frankreich. Er besass eine luxuriöse Wohnung in Paris, hielt sich regelmässig im Land auf und bewegte sich in Milieus, in denen Vermögen, internationale Mobilität und die Modelbranche zusammentrafen.
Trotz dieser Verbindungen blieb die strafrechtliche Aufarbeitung des französischen Teils der Affäre fragmentarisch. Epstein starb 2019 in New York. Brunel starb 2022 in Paris. Siad folgte 2026. Drei Männer, die für die Rekonstruktion des mutmasslichen Netzwerkes von erheblicher Bedeutung waren, können nicht mehr befragt oder vor Gericht gestellt werden.
Das bedeutet nicht, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe damit bewiesen wären. Gerade bei Siad gilt weiterhin, dass er die Anschuldigungen bestritten hatte und nicht verurteilt worden war. Für einen Rechtsstaat ist diese Unterscheidung elementar.
Doch ebenso elementar ist die Frage, ob Ermittlungsbehörden bei schweren Vorwürfen mit der gebotenen Geschwindigkeit handeln. Bei Sexualdelikten, Menschenhandel und möglichen transnationalen Rekrutierungsstrukturen ist Zeit ein entscheidender Faktor: Erinnerungen verblassen, Beweismittel verschwinden, Zeugen und Beschuldigte können sterben.
Die ersten Verhandlungstermine in den beiden Staatshaftungsverfahren werden für 2027 erwartet. Dabei wird nicht über Siads Schuld entschieden. Gegenstand wird vielmehr das Handeln – und möglicherweise das Nichthandeln – der französischen Justiz sein.
Gerade darin liegt die politische und institutionelle Bedeutung der Verfahren. Die Epstein-Affäre wird in Frankreich damit zu einem Testfall für die Fähigkeit des Staates, das eigene Handeln nachträglich einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen. Sollte das Gericht eine «faute lourde» feststellen, wäre dies mehr als eine Entschädigungsentscheidung zugunsten einzelner Kläger. Es wäre die gerichtliche Feststellung, dass bei einem der international aufsehenerregendsten Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahrzehnte nicht nur mutmassliche Täter und ihre Netzwerke versagt haben könnten, sondern auch Institutionen, deren Aufgabe es war, die Vorwürfe rechtzeitig aufzuklären.
P. Tiko