Paris – 10.09.2026: Die Besteuerung großer Erbschaften wird im französischen Präsidentschaftswahlkampf zum klaren Konfliktthema. Mehrere Kandidaten aus dem linken Lager fordern höhere Abgaben auf sehr große Nachlässe und weniger Ausnahmen. Konservative Parteien wollen dagegen die Vermögensübertragung innerhalb von Familien erleichtern. Hinter den gegensätzlichen Vorschlägen stehen unterschiedliche Vorstellungen von Steuergerechtigkeit, Eigentumsschutz und Chancengleichheit.
Raphaël Glucksmann von Place publique plädiert dafür, besonders hohe Erbschaften stärker zu belasten. Seine Forderung richtet sich nach Angaben von Franceinfo gegen das oberste Prozent der Nachlässe. Auch andere Kräfte der Linken wollen die Progression verschärfen und Vergünstigungen überprüfen, von denen vor allem sehr vermögende Haushalte profitieren können. Dazu gehören Regelungen für Unternehmensübertragungen und bestimmte Formen der Schenkung.
La France insoumise verfolgt einen weitergehenden Ansatz. Die Partei verbindet höhere Abgaben auf sehr große Vermögen mit dem Ziel, kleine und mittlere Erbschaften zu schonen. Befürworter einer Reform argumentieren, dass Vermögen zunehmend innerhalb von Familien weitergegeben werde. Eine stärkere Besteuerung großer Nachlässe könne deshalb zusätzliche Staatseinnahmen schaffen und den Abstand zwischen Menschen mit und ohne nennenswertes Familienvermögen verringern.
Die politische Rechte weist diese Analyse zurück. Bruno Retailleau, Kandidat der Republikaner, hat eine Senkung der Erbschaftsteuer angekündigt. Der Rassemblement National fordert ebenfalls Erleichterungen bei Erbschaften in direkter Linie für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Abschließende Einkommens- oder Vermögensgrenzen wurden bislang jedoch nicht genannt. Gegner höherer Sätze betrachten die Erbschaftsteuer als erneute Belastung von Eigentum, das während des Erwerbslebens bereits besteuert worden sei.
Das französische Recht unterscheidet nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verstorbenen Person und den Erben. Für Kinder gilt jeweils ein persönlicher Freibetrag von 100.000 Euro. Der darüber liegende steuerpflichtige Betrag wird nach einem progressiven Tarif berechnet. Auf den Anteil einer Erbschaft in direkter Linie oberhalb von 1.805.677 Euro entfällt ein Steuersatz von 45 Prozent. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit.
Die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuern beliefen sich nach Angaben des französischen Rechnungshofs 2023 auf rund 16,6 Milliarden Euro. Kritiker einer Verschärfung verweisen besonders auf mögliche Belastungen bei der Weitergabe von Familienunternehmen. Befürworter halten dagegen, dass gerade Ausnahmen für Unternehmensübertragungen sorgfältig auf ihren Verteilungszweck geprüft werden müssten. Die präsentierten Modelle sind bislang Wahlkampfpositionen, keine Gesetzesvorlagen. Offen sind damit zentrale Einzelheiten: die Höhe möglicher Schwellen, der Umgang mit Betriebsvermögen und die Verwendung zusätzlicher Einnahmen.
Quellen
- Franceinfo
- LCP – Assemblée nationale
- impots.gouv.fr
- Service-Public.fr
- Cour des comptes
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).