Alle Artikel

Erwachsenenstrafrecht mit 16? Warum Gérald Darmanin Frankreichs Strafrecht für Jugendliche neu ordnen will

Am 20. Juni 2025 hat Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin eine Debatte losgetreten, die tief in den Kern gesellschaftlicher Werte und juristischer Prinzipien greift: Soll das Erwachsenenstrafrecht von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden? Die Diskussion kommt nicht von ungefähr. Nur einen Tag zuvor hatte der französische Verfassungsrat mehrere zentrale Passagen eines Gesetzesvorschlags kassiert, der strengere…

Illustration Nachrichten.fr
KI-Illustration

Am 20. Juni 2025 hat Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin eine Debatte losgetreten, die tief in den Kern gesellschaftlicher Werte und juristischer Prinzipien greift: Soll das Erwachsenenstrafrecht von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden?

Die Diskussion kommt nicht von ungefähr.

Nur einen Tag zuvor hatte der französische Verfassungsrat mehrere zentrale Passagen eines Gesetzesvorschlags kassiert, der strengere Maßnahmen gegen jugendliche Straftäter vorsah – insbesondere bei Wiederholungstaten. Diese Zensur hat Darmanin zur Reaktion bewogen: „Ich bin für die Herabsetzung des Erwachsenenstrafrechts auf 16 Jahre. Dann können wir diese harten Maßnahmen umsetzen“, erklärte er öffentlich.

Eine klare Botschaft.

Doch was steckt dahinter?

Zwischen Gesetzesblockade und Verfassungsgrundsatz

Die ursprüngliche Gesetzesinitiative stammt vom früheren Premierminister Gabriel Attal. Sie zielte darauf ab, die sogenannte „Excuse de minorité“ – also die mildernde Bewertung jugendlicher Straftaten – für Wiederholungstäter ab 16 Jahren einzuschränken. Doch genau das stieß auf juristischen Widerstand.

Der Verfassungsrat urteilte: Diese Regelung verstoße gegen das verfassungsmäßige Prinzip, das bei Minderjährigen eine abgestufte Strafverantwortung in Abhängigkeit vom Alter garantiert.

Mit anderen Worten: Eine pauschale Härte gegenüber 16- bis 17-Jährigen ist laut Grundgesetz nicht zulässig.

Was tun?

Darmanin sieht nur einen Ausweg – die Verfassung selbst ändern.

Ein gesellschaftlicher Drahtseilakt

Die Debatte um Jugendstrafrecht ist in Frankreich nicht neu – aber derzeit besonders aufgeladen. Zwischen zunehmender Jugendkriminalität, öffentlicher Unsicherheit und einem politischen Klima, das nach Stärke verlangt, wirkt Darmanin wie ein Mann mit Mission.

Für seine Gegner jedoch klingt der Vorschlag nach einem Rückschritt.

Denn das französische Jugendstrafrecht basiert auf einem jahrzehntealten humanistischen Grundgedanken: Junge Menschen sollen erzogen, nicht einfach nur bestraft werden. Ihre Persönlichkeit gilt als formbar – selbst bei schweren Vergehen.

Die Kritiker fragen: Was sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn sie Jugendliche schneller ins Gefängnis schicken will, anstatt ihnen Wege der Resozialisierung zu bieten?

Zwischen Rechtsanspruch und Realität

Die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 16 Jahre würde bedeuten, dass Jugendliche in vollem Umfang wie Erwachsene behandelt werden könnten – mit allen strafrechtlichen Konsequenzen.

Doch wie konsequent wäre eine solche Neuregelung?

Darf man 16-Jährige dann auch wählen lassen?

Ihnen den Zugang zu Alkohol oder anderen Erwachsenenrechten gewähren?

Diese Fragen zeigen das Dilemma: Mehr Verantwortung bei Straftaten – aber nicht in anderen Lebensbereichen?

Ein juristisches Flickwerk droht, wenn man ausgerechnet bei den Rechten spart, aber bei den Pflichten großzügig ist.

Politisches Kalkül oder echte Überzeugung?

Darmanin selbst lässt keinen Zweifel an seinen Ambitionen: „Wenn niemand das Thema trägt, trage ich es selbst – auch im Präsidentschaftswahlkampf 2027.“

Das klingt weniger nach Justizpolitik – und mehr nach Wahlkampfstrategie.

Zugleich gibt er zu: Ohne klare Mehrheit im Parlament sei eine Verfassungsänderung derzeit kaum durchsetzbar. Doch mit seiner Positionierung stellt er die Weichen – und testet die Reaktion der Öffentlichkeit.

Ein kalkulierter Vorstoß?

Möglich. Aber einer, der Debatten anstößt, die Frankreichs Zukunft mitprägen könnten.

Reaktionen: Zwischen Zustimmung und Sorge

Die Lager sind erwartungsgemäß gespalten.

Einige Sicherheitspolitiker und konservative Stimmen begrüßen die Initiative. Für sie ist es höchste Zeit, der „Verrohung junger Täter“ mit Konsequenz zu begegnen.

Jugendschutzorganisationen und viele Juristen hingegen warnen: Wer Jugendliche wie Erwachsene behandelt, nimmt ihnen das Recht auf Reifeprozesse und zweite Chancen.

Frankreich müsste sich entscheiden – zwischen einem harten strafrechtlichen Kurs und der bewährten Maxime: „Jugend braucht Gerechtigkeit, keine Rache.“

Was nun?

Die Debatte wird bleiben.

Ob Darmanin seine Verfassungsänderung durchbekommt, ist ungewiss. Derzeit fehlen ihm die politischen Mehrheiten. Doch die Diskussion zeigt, dass sich Frankreich an einem Scheideweg befindet.

Wie gehen wir mit jungen Menschen um, die schwere Fehler machen?

Und ist Strafe wirklich die beste Antwort – oder nur die einfachste?

Eine rhetorische Frage, sicher. Aber eine, die sich eine Demokratie wie Frankreich ernsthaft stellen muss.

Autor: C.H.

Ende des Artikels