Am 3. Juli 2025 hat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ihre Grenzen im Umgang mit zivilgesellschaftlichen Protestaktionen aufgezeigt. Die Straßburger Richter wiesen die Klage von elf französischen Klimaschutzaktivisten ab, die 2019 Porträts von Präsident Emmanuel Macron aus Rathäusern entfernt hatten, um die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Regierung anzuprangern.
Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen der Verteidigung öffentlicher Ordnung und der Anerkennung von zivilen Ungehorsamsaktionen als legitime Form politischer Meinungsäußerung – insbesondere in einer Zeit, in der die Dringlichkeit der Klimakrise in allen Bereichen des Rechts zunehmend Widerhall findet.
Eine milde Strafe – und dennoch eine Strafe
Die elf Aktivisten, Mitglieder des Kollektivs Action Non-Violente COP21, hatten die Präsidentenporträts nicht nur entfernt, sondern weigerten sich, sie zurückzugeben. Französische Gerichte hatten Geldstrafen zwischen 200 und 500 E...
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