Politik & Gesellschaft

Fall Crépol: Ermittlungsrichter sehen rassistisches Tatmotiv als erschwerenden Umstand

Im Verfahren um den Tod des 16-jährigen Thomas Perotto in Crépol haben die Ermittlungsrichter den rassistischen Beweggrund als erschwerenden Umstand aufgenommen. Die Entscheidung weicht von der bisherigen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Valence ab.

Crépol – 24.07.2026: Die kleine Gemeinde Crépol in der Drôme steht erneut im Mittelpunkt eines Verfahrens, das Frankreich seit fast drei Jahren beschäftigt. Im Fall des getöteten Jugendlichen Thomas Perotto haben die zuständigen Ermittlungsrichter einen rassistischen Beweggrund als erschwerenden Umstand in die Vorwürfe gegen die Beschuldigten aufgenommen. Der neue Vermerk zum Abschluss der Ermittlungen trägt das Datum 20. Juli.

Thomas Perotto war 16 Jahre alt, als er in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2023 am Rand eines Winterballs in Crépol tödlich verletzt wurde. Die damalige Gewalt außerhalb des Festsaals traf weitere Menschen. Für Angehörige und die Bewohner des Ortes blieb vor allem die Leerstelle nach jener Nacht: ein Jugendlicher, der nicht nach Hause zurückkehrte, und ein Dorf, dessen Name bundesweit zum Sinnbild einer erschütternden Tat wurde.

Die Ermittlungsrichter stützen die nun berücksichtigte erschwerende Einordnung nach Medienberichten auf Zeugenaussagen zu Äußerungen, die am Ende des Balls gefallen sein sollen. Demnach wird untersucht, ob Opfer wegen ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zur weißen Bevölkerungsgruppe und zur französischen Nation angegriffen worden sein könnten. Diese Bewertung ist eine Verfahrensentscheidung; sie ersetzt weder die Beweisaufnahme in einem Prozess noch eine gerichtliche Feststellung individueller Schuld.

Die Staatsanwaltschaft Valence hatte in ihrem abschließenden Antrag vom 12. Juni den rassistischen Beweggrund nicht in die beantragte Anklage aufgenommen. Sie hatte demnach für elf Beschuldigte eine Verweisung an das Jugend-Schwurgericht wegen Tötungsdelikten und versuchter Tötungsdelikte beantragt. Die unterschiedlichen Bewertungen zeigen, wie umstritten die Auswertung der Aussagen und der Tatabläufe in diesem Verfahren geblieben ist.

Mit dem jüngsten Schritt ist noch kein Urteil gesprochen. Die Ermittlungsrichter müssen nun entscheiden, ob und gegen wen sie eine Anklage zum Schwurgericht zulassen. Dabei können sie den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgen oder davon abweichen. Auch mögliche Rechtsmittel der Verfahrensbeteiligten bleiben Teil des weiteren Weges. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Für das Verfahren bedeutet die Ergänzung vor allem, dass die Frage nach einem möglichen diskriminierenden Motiv nicht mehr am Rand der Akte steht. Sie wird bei einer möglichen Hauptverhandlung ausdrücklich zu prüfen sein. Gerade weil die Tat früh politische Deutungen und öffentliche Zuspitzungen auslöste, bleibt eine genaue, widerspruchsfreie Aufklärung entscheidend – für die Familie von Thomas Perotto, die weiteren Betroffenen und die Glaubwürdigkeit der Justiz.

Quellen

  • Franceinfo
  • AFP via Boursorama
  • Le Dauphiné Libéré

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).