Politik & Gesellschaft

Familie zeigt Polizisten nach schwerer Verletzung eines Schülers an

Ein 14-Jähriger wurde bei einer Schulblockade in Saint-Ouen-l'Aumône schwer im Gesicht verletzt. Seine Familie wirft einem Polizisten versuchte vorsätzliche Tötung vor. Justiz, Polizeiaufsicht und Bürgerrechtsbeauftragter untersuchen den Fall.

Saint-Ouen-l'Aumône – 04.10.2026: Nach der schweren Verletzung eines 14 Jahre alten Schülers bei einer Schulblockade hat dessen Familie Anzeige gegen einen Polizisten erstattet. Darin erhebt sie den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der bewaffneten vorsätzlichen Gewalt durch einen Amtsträger gegen einen Minderjährigen. Die Anzeige gibt die rechtliche Position der Familie wieder; ob sich daraus ein entsprechender Tatverdacht ergibt, müssen die Ermittlungen klären.

Der Jugendliche wurde am Montag, dem 28. September, vor dem Berufsgymnasium Château d'Épluches in Saint-Ouen-l'Aumône im Département Val-d'Oise im Gesicht getroffen. Schülerinnen und Schüler hatten an diesem Morgen den Zugang zur Schule blockiert. Nach Angaben seiner Anwältin erlitt der 14-Jährige eine doppelte Kieferfraktur. Zahlreiche Zähne seien beschädigt oder ausgeschlagen worden. Er wurde zur Behandlung in das Krankenhaus von Pontoise gebracht.

Gegenstand der Ermittlungen ist ein Schuss aus einem sogenannten Cougar-Granatwerfer, der von der Polizei unter anderem zum Verschießen von Tränengas eingesetzt wird. Videoaufnahmen zeigen eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Beamten und dem Jugendlichen unmittelbar vor dessen Verletzung. Die Bilder dokumentieren Teile des Geschehens, beantworten für sich genommen jedoch nicht alle Fragen zum Ablauf und zur Verantwortung der Beteiligten.

Nach einer ersten Darstellung der Staatsanwaltschaft Pontoise soll der Minderjährige mit einer Polizistin, die eine Einheit führte, aneinandergeraten sein und sie geschlagen haben. Nach einem Sturz sei er von einem zweiten Beamten im Gesicht getroffen worden. Die Anwältin der Familie schildert das Vorgehen der Polizei dagegen als unverhältnismäßig und macht geltend, der Schuss sei aus kurzer Entfernung abgegeben worden.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete noch am 28. September zwei getrennte Ermittlungsverfahren. Die Generalinspektion der Nationalpolizei, die interne Polizeiaufsicht IGPN, untersucht den Einsatz des Werfers und die Umstände der schweren Verletzung. Parallel wird dem Vorwurf nachgegangen, der Schüler habe zuvor Gewalt gegen die Polizistin ausgeübt. Die Ermittler müssen dazu Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und Einsatzunterlagen auswerten. Von Bedeutung sind außerdem die Entfernung zwischen dem Beamten und dem Jugendlichen, die Schussrichtung sowie die Frage, welche Gefahr in diesem Moment bestand.

Auch der französische Bürgerrechtsbeauftragte Défenseur des droits hat ein eigenes Prüfverfahren eingeleitet. Die unabhängige Institution kontrolliert unter anderem, ob Sicherheitskräfte berufsethische Regeln einhalten und die Rechte Minderjähriger achten. Damit wird der Vorfall vor dem Schultor nun auf drei Ebenen untersucht: strafrechtlich durch die Justiz, intern durch die Polizeiaufsicht und unabhängig durch den Bürgerrechtsbeauftragten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Staatsanwaltschaft Pontoise
  • Défenseur des droits

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).