Toulouse – 22.07.2026: Die Familie von Delphine Aussaguel reagiert mit großer Bestürzung auf die neue Darstellung von Cédric Jubillar zum Tod seiner Ehefrau. Philippe Pressecq, der Angehörige von Delphine Aussaguel vertritt, erklärte gegenüber Franceinfo, die Aussagen hätten ihn entsetzt. Er befürchtet, dass der Verurteilte nach jahrelangem Bestreiten nun versuchen könnte, die Tat als nicht geplante Tötung darzustellen.
Cédric Jubillar war im Oktober 2025 vom Schwurgericht in Albi wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 30 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Delphine Aussaguel, die nach der Heirat den Namen Jubillar trug, war in der Nacht zum 16. Dezember 2020 aus dem gemeinsamen Haus in Cagnac-les-Mines im Département Tarn verschwunden. Gegen das Urteil hatte Jubillar Berufung eingelegt.
Nach Medienberichten räumte der 38-Jährige am 6. Juli 2026 zunächst schriftlich eine Verantwortung für den Tod seiner Frau ein. Bei einer Vernehmung am 15. Juli schilderte er anschließend eine Auseinandersetzung in der Nacht ihres Verschwindens. Dabei soll er angegeben haben, Delphine Aussaguel am Hals gepackt und gewürgt zu haben. Diese Schilderung wird nun von den Ermittlungsbehörden und der Justiz geprüft.
Für die Angehörigen steht dabei nicht allein die neue Aussage im Mittelpunkt, sondern auch deren späte Abgabe. Pressecq verwies darauf, dass Jubillar über mehr als fünf Jahre seine Unschuld beteuert habe. Aus Sicht der Nebenklage kann eine veränderte Einlassung weder die lange Ungewissheit der Familie noch die Folgen für die beiden Kinder des Paares rückgängig machen.
Mitte Juli führten Ermittler nach den Angaben Jubillars Suchmaßnahmen in Mailhoc, unweit von Cagnac-les-Mines, durch. Dabei wurden Knochenfragmente entdeckt, die laut forensischer Untersuchung Delphine Aussaguel zugeordnet wurden. Die weiteren rechtsmedizinischen Analysen sollen unter anderem klären, ob sich aus den Funden Erkenntnisse zum Ablauf der Tat und zu den Angaben des Verurteilten ergeben.
Das Berufungsverfahren sollte ursprünglich am 21. September 2026 vor dem Schwurgericht von Haute-Garonne beginnen. Die zuständige Vorsitzende ordnete am 21. Juli jedoch eine Verschiebung an. Die neue Hauptverhandlung ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen. Die Berufungsinstanz begründete die Entscheidung mit noch notwendigen Ermittlungen, dem geordneten Ablauf des Verfahrens und der Wahrung des rechtlichen Gehörs aller Beteiligten.
Die rechtliche Bewertung der Tat bleibt damit offen und wird erst im Berufungsverfahren erneut verhandelt. Die Verteidigung kann eine andere Einordnung der Tat beantragen; darüber entscheidet jedoch allein das Gericht nach Auswertung der Beweise, Gutachten und Aussagen. Für die Familie von Delphine Aussaguel bedeutet die Verschiebung zugleich, dass die gerichtliche Aufarbeitung des Falls länger andauert.
Quellen
- Franceinfo
- Cour d'appel de Toulouse
- TF1 Info
- France Bleu
- La Depeche du Midi
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).