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Feiertage unter Druck – Warum das Elsass an Karfreitag und Stephanstag festhalten darf

Der Vorschlag der französischen Regierung, im Rahmen des Haushaltsplans 2026 zwei nationale Feiertage abzuschaffen, hat landesweit Proteste ausgelöst – und im Elsass eine besonders sensible Saite berührt. Zwar hat Premierminister François Bayrou beteuert, dass die beiden zusätzlichen Feiertage der Region, der Karfreitag und der Stephanstag am 26. Dezember, nicht angetastet würden. Doch die Reaktionen zeigen,…

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Der Vorschlag der französischen Regierung, im Rahmen des Haushaltsplans 2026 zwei nationale Feiertage abzuschaffen, hat landesweit Proteste ausgelöst – und im Elsass eine besonders sensible Saite berührt. Zwar hat Premierminister François Bayrou beteuert, dass die beiden zusätzlichen Feiertage der Region, der Karfreitag und der Stephanstag am 26. Dezember, nicht angetastet würden. Doch die Reaktionen zeigen, wie tief diese Tage im kulturellen Gedächtnis verwurzelt sind.

Mehr als arbeitsfreie Tage

Im Elsass und in den drei Départements des ehemaligen Moselland gelten neben den landesweit üblichen elf Feiertagen zwei weitere arbeitsfreie Tage: der Karfreitag, der im restlichen Frankreich kein gesetzlicher Feiertag ist, und der Stephanstag. Beide stammen aus einer besonderen Rechtsordnung, die in der Region bis heute gilt – ein Relikt der Zeit, als das Gebiet zwischen 1871 und 1918 Teil des Deutschen Reiches war.
Diese Sonderregelung wurde nach der Rückkehr zu Frankreich beibehalten, zunächst aus pragmatischen Gründen, später als Ausdruck regionaler Eigenständigkeit. Der Karfreitag, mit seinem protestantischen Ursprung, und der katholisch geprägte Stephanstag spiegeln die religiöse und kulturelle Vielfalt der Region wider. Sie sind für viele Elsässer und Mosellaner identitätsstiftend – und weit mehr als nur ein willkommener arbeitsfreier Tag.

Historische und emotionale Dimension

Gerade der Karfreitag gilt als Tag der Besinnung, an dem vielerorts kulturelle und kirchliche Traditionen gepflegt werden. Der Stephanstag wiederum fällt in die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, die im Elsass von geselligen und familiären Bräuchen geprägt ist. Beide Feiertage sind in der kollektiven Erinnerung eng mit der wechselvollen Geschichte der Region verknüpft – einer Geschichte, in der Zugehörigkeit und Grenzziehung immer wieder neu verhandelt wurden.
Ihre Beibehaltung wurde in der Vergangenheit mehrfach infrage gestellt, doch stets verteidigten regionale Akteure das sogenannte „droit local“ als untrennbaren Bestandteil des gesellschaftlichen Gefüges.

Politische Zusicherung – und regionale Skepsis

François Bayrou hat zwar klar erklärt, die geplante Streichung betreffe ausschließlich nationale Feiertage wie den Ostermontag oder den 8. Mai. Doch in der Region überwiegt die Skepsis. Die Collectivité européenne d’Alsace warnte vor einem möglichen Präzedenzfall: Was heute verschont bleibe, könne künftig ins Visier geraten. Das Bewusstsein um die Einzigartigkeit des lokalen Rechts ist hier besonders ausgeprägt – nicht zuletzt, weil es in anderen Bereichen, etwa im Arbeitsrecht oder bei den Sozialversicherungen, ebenfalls Abweichungen von der nationalen Norm gibt.

Symbolkraft in einem gespaltenen Land

In einer Zeit, in der Frankreich um Haushaltsdisziplin ringt und gleichzeitig mit wachsenden sozialen Spannungen konfrontiert ist, hat die Frage nach zwei regionalen Feiertagen eine unerwartete symbolische Kraft entfaltet. Für die Menschen im Elsass und in der Moselle geht es um mehr als eine arbeitsrechtliche Sonderregelung – es geht um das Recht, eine eigene Geschichte zu bewahren und sichtbar zu leben.
Ob die Regierung ihre Zusage dauerhaft einhält, wird sich zeigen. Fest steht: Karfreitag und Stephanstag sind im Elsass nicht verhandelbar – weder als arbeitsfreie Tage noch als Teil der kulturellen DNA der Region.

Autor: P. Tiko

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