Frankreich – 06.08.2026: Gewerkschaften der Berufsfeuerwehr kritisieren, dass hauptamtliche Kräfte bei der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden nach ihren Angaben zu selten eingesetzt werden. In einzelnen Départements würden freiwillige Feuerwehrleute bevorzugt alarmiert. Berufsfeuerwehrleute, die bei großen Bränden Verstärkung leisten wollten, müssten teils Urlaub nehmen und anschließend als Freiwillige ausrücken, berichten die Organisationen.
Die Gewerkschaften führen diese Praxis auf Budgetvorgaben sowie auf Regeln zu Arbeitszeit und Ruhephasen zurück. Ihr Vorwurf richtet sich nicht gegen die Freiwilligen, sondern gegen die Einsatzplanung der Services départementaux d'incendie et de secours, kurz SDIS. Die Départementsfeuerwehren werden vor allem von den Gebietskörperschaften finanziert und organisieren ihre Alarmierung dezentral. Dadurch können sich Personalplanung und Einsatzpraxis regional unterscheiden.
Freiwillige Feuerwehrleute bilden das Rückgrat des französischen Zivilschutzes. Nach Angaben der zuständigen Behörde stellen sie knapp 80 Prozent der Feuerwehrkräfte im Land. Rund 200.000 Frauen und Männer leisten diesen Dienst neben Beruf oder Ausbildung. Sie übernehmen Einsätze bei Bränden, Unfällen, Rettungen und Naturgefahren und sind besonders für die flächendeckende Versorgung unverzichtbar.
Der Streit dreht sich darum, wie berufliche Erfahrung, Verfügbarkeit und Belastungsgrenzen bei lang andauernden Vegetationsbränden gewichtet werden. Die Berufsfeuerwehrgewerkschaften warnen davor, hauptamtliches Personal aus finanziellen Erwägungen zurückzuhalten. Eine hohe Zahl von Alarmierungen kann zugleich die Freiwilligen belasten, die ihren Einsatzdienst mit Beruf, Ausbildung und Privatleben vereinbaren müssen. Bei ausgedehnten Bränden gewinnt deshalb die Ablösung erschöpfter Mannschaften zusätzlich an Gewicht.
Eine Entscheidung des Conseil d'État vom 9. Juli 2026 hat den rechtlichen Rahmen für freiwillige Feuerwehrleute erneut in den Blick gerückt. Das oberste Verwaltungsgericht stellte klar, dass ihre Tätigkeit in den Anwendungsbereich der europäischen Arbeitszeitrichtlinie fällt. Frankreich kann bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit jedoch eine vorgesehene Ausnahmeregel anwenden. Die SDIS müssen bei Überschreitungen dennoch einen angemessenen Schutz gewährleisten.
Welche finanziellen Folgen eine andere Personalplanung haben könnte, zeigte eine Senatsdebatte im April am Beispiel des Départements Var. Dort hieß es, bei einer veränderten rechtlichen Behandlung der Arbeitszeiten könnten rechnerisch 436 zusätzliche Vollzeitstellen für Berufsfeuerwehrleute erforderlich werden. Die Zahl ist keine nationale Prognose, macht aber deutlich, welche Größenordnung die Debatte für einzelne Feuerwehrdienste erreichen kann.
Das Innenministerium stellte am 24. April einen Aktionsplan für freiwillige Feuerwehrleute für die Jahre 2026 bis 2028 vor. Er soll die Gewinnung und Bindung von Freiwilligen verbessern, Arbeitgeber stärker einbeziehen und junge Menschen für den Dienst gewinnen. Die Kritik der Berufsgewerkschaften betrifft hingegen die Verteilung der Einsätze zwischen beiden Statusgruppen. Knapp vier Fünftel der französischen Feuerwehrkräfte arbeiten freiwillig.
Quellen
- franceinfo
- Ministerium des Innern und Zivilschutz
- Conseil d'État
- Senat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).