Es klingt fast wie der Plot eines Streaming-Thrillers. Ein junger Rapper flieht aus einem Londoner Krankenhaus, taucht unter, verspottet die Behörden auf sozialen Netzwerken – und wird schließlich mehrere hundert Kilometer entfernt in der Bretagne verhaftet. Doch hinter der spektakulären Erzählung verbirgt sich vor allem ein nüchterner Justizfall.
Daniel Boakye, 21 Jahre alt und in der britischen Drill-Szene unter dem Künstlernamen Dsavv bekannt, steht im Zentrum dieser Geschichte. In Großbritannien müsste er eigentlich eine Haftstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verbüßen. Ein Gericht in London verurteilte ihn 2023 wegen seiner Beteiligung an einer Serie bewaffneter Überfälle.
Die Taten folgten einem Muster, das Ermittler längst aus der Londoner Unterwelt kennen. Opfer werden auf der Straße oder über soziale Kontakte ausgewählt. Dann treten Täter mit Messern auf, erzwingen die Herausgabe von Smartphones und verlangen sofort die Zugangscodes. Mit diesen Daten plündern sie Kryptowallets oder greifen auf Bankkonten zu. Rund 115.000 britische Pfund in Kryptowährungen soll die Gruppe auf diese Weise erbeutet haben.
Kein romantischer Gangsterstoff also. Eher brutale Alltagskriminalität.
Spektakulär wirkt hingegen die Fluchtgeschichte. Boakye entkam erstmals während eines medizinischen Transports in das West Middlesex University Hospital, wurde jedoch rasch wieder gefasst. Wenig später gelang ihm erneut die Flucht – diesmal aus dem Lewisham Hospital in London, wo er unter Polizeibewachung behandelt wurde.
Zwei Fluchten innerhalb kurzer Zeit. Das sorgt selbst in einer Großstadt wie London für hochgezogene Augenbrauen.
Die britischen Behörden vermuteten bald, dass der junge Mann das Land verlassen hatte. Wahrscheinlich, so lautete eine Hypothese, versteckte er sich in einem Lastwagen und gelangte so über den Ärmelkanal nach Frankreich. Eine klassische Route für heimliche Grenzübertritte – nichts, was Ermittler überraschen würde.
Die Spur führte schließlich in die Bretagne.
Am 3. März griffen französische Beamte in Guichen südlich von Rennes zu. Grundlage waren zwei internationale Haftbefehle, die über Interpol verbreitet worden waren. Nach sechzehn Tagen auf der Flucht endete damit die Episode, die sich zuvor zunehmend zu einem medialen Spektakel entwickelt hatte.
Denn während seiner Flucht spielte Dsavv selbst mit der Öffentlichkeit. Auf sozialen Netzwerken veröffentlichte er Beiträge, in denen er sich auf Figuren aus der Netflix-Serie Top Boy bezog. In einem Post schrieb er, er sei „wie Modie“ entkommen. Kurz vor seiner Festnahme kündigte er sogar neue Musik an.
Man könnte sagen: ziemlich frech.
Diese Mischung aus Provokation, Selbstinszenierung und Popkultur zeigt, wie stark Kriminalität und digitale Öffentlichkeit inzwischen ineinandergreifen. Eine Flucht wird nicht mehr verborgen – sie wird manchmal bewusst inszeniert.
Juristisch jedoch zählt etwas anderes.
Seit dem Brexit existiert der europäische Haftbefehl zwischen Frankreich und Großbritannien nicht mehr. Trotzdem funktioniert die Zusammenarbeit weiterhin über ein neues Kooperationssystem, das dem früheren Mechanismus stark ähnelt. Der Fall Dsavv gilt deshalb unter Juristen als eine Art Praxistest für die Justizbeziehungen zwischen beiden Ländern.
Nach seiner Festnahme kam Boakye in Frankreich in Auslieferungshaft. Vor der zuständigen Kammer des Berufungsgerichts in Rennes erklärte er, dass er sich gegen eine Rückführung nach Großbritannien wehrt.
Das überrascht kaum.
In solchen Verfahren gehört der Widerspruch fast zum Standardrepertoire der Verteidigung. Die Richter prüfen dann vor allem formale Punkte: Identität, Rechtmäßigkeit der Haftbefehle, die juristische Einordnung der Straftaten und mögliche Hindernisse für eine Auslieferung.
In einem Fall wie diesem, bei dem bereits eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, gilt der Spielraum allerdings als begrenzt. Ohne schwerwiegende rechtliche Einwände endet ein solches Verfahren meist mit der Übergabe an das Land, das die Strafe vollstrecken will.
Und so bleibt von der filmreifen Geschichte letztlich ein ziemlich klassischer Ablauf übrig: eine spektakuläre Flucht, ein internationaler Fahndungsaufruf, Polizeiarbeit über Landesgrenzen hinweg – und am Ende die nüchterne Routine der Justiz.
Die sozialen Netzwerke mögen die Dramaturgie liefern.
Doch die letzte Szene spielt im Gerichtssaal von Rennes.
Von Andreas M. Brucker