Paris – 09.09.2026: Die französische Regierung will ihren Gesetzentwurf zur Lohntransparenz am Donnerstag, 10. September 2026, im Ministerrat beraten. Die Vorlage war zunächst für den 9. September angekündigt worden. Mit dem Text soll eine europäische Richtlinie in französisches Recht übertragen werden, die den Grundsatz gleicher Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit wirksamer durchsetzen soll.
Der Entwurf zielt nicht darauf, jedes einzelne Gehalt innerhalb eines Betriebs offenzulegen. Beschäftigte sollen vielmehr mehr Auskunft über die Regeln der Vergütung und die durchschnittlichen Gehälter vergleichbarer Gruppen erhalten können. Solche Gruppen werden anhand objektiver Kriterien gebildet, darunter Aufgaben, Qualifikation, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen. Persönliche Daten einzelner Kolleginnen und Kollegen sollen dabei geschützt bleiben.
Die europäischen Vorgaben setzen bereits bei der Einstellung an. Bewerberinnen und Bewerber sollen Informationen über das Einstiegsgehalt oder eine vorgesehene Gehaltsspanne erhalten, damit sie auf einer verlässlicheren Grundlage verhandeln können. Arbeitgeber dürfen demnach nicht nach der bisherigen Vergütung fragen. So soll verhindert werden, dass ein niedriges Einkommen bei einem Arbeitsplatzwechsel fortgeschrieben wird und bestehende Benachteiligungen sich verfestigen.
Auch für laufende Arbeitsverhältnisse sind weitergehende Informationsrechte vorgesehen. Arbeitnehmer können Angaben über ihr eigenes Einkommen sowie über die durchschnittliche Vergütung von Frauen und Männern in vergleichbaren Tätigkeiten verlangen. Pauschale Klauseln, die Beschäftigten das Gespräch über ihr Gehalt untersagen, widersprechen diesem Transparenzansatz. Der Zugang zu Vergleichsdaten soll es erleichtern, unbegründete Unterschiede zu erkennen und Ansprüche geltend zu machen.
Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen nach den europäischen Regeln schrittweise Daten zu geschlechtsspezifischen Vergütungsunterschieden melden. Ergibt sich in einer vergleichbaren Beschäftigtengruppe eine Differenz von mindestens fünf Prozent, die sich nicht mit sachlichen Kriterien erklären lässt und nicht innerhalb von sechs Monaten behoben wird, ist eine gemeinsame Vergütungsbewertung mit den Arbeitnehmervertretungen vorgesehen.
Die Richtlinie der Europäischen Union wurde im Mai 2023 beschlossen. Die Frist für ihre Umsetzung in nationales Recht endete am 7. Juni 2026; Frankreich legt seinen Gesetzentwurf somit verspätet vor. Nach der Beratung im Ministerrat muss der Text das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Erst die verabschiedete Fassung wird festlegen, welche Pflichten, Fristen und Sanktionen in Frankreich gelten.
Für Unternehmen bringt die Reform zusätzlichen Prüf- und Dokumentationsaufwand bei Stellenbewertungen, Gehaltsbändern und variablen Vergütungsbestandteilen. Beschäftigte erhalten zugleich eine bessere Grundlage, mögliche Benachteiligungen anzusprechen. Nach Darstellung der Europäischen Kommission sollen die Regeln vor allem den Nachweis von Lohndiskriminierung erleichtern und wirksamere Abhilfen ermöglichen.
Quellen
- Franceinfo
- LCP – Assemblée nationale
- Légifrance
- Europäische Kommission, Vertretung in Frankreich
- TPE Actu
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).